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Examensarbeiten

"Christliche Ethik im Alltag:
Ist das 'biblische Bild' von Ehe ein mögliches
Vorbild für Ehen in unserer Zeit?"

 

Eingereicht an der
Kirchlich - theologischen Fachschule
Missionshaus Malche e.V. Bad Freienwalde,
Februar 1998.
Vorgelegt von: Ralf Krumbiegel
Für das Internet überarbeitet im Mai 2001

 

- Gewidmet meiner lieben Frau Sabine-

 

Inhaltsverzeichnis

 

Bibliographische Beschreibung

I. Versuch einer Beschreibung des "biblischen Bildes" von Ehe
1. Mann und Frau als Schöpfung Gottes
    1.1. Mann und Frau als Ebenbild Gottes
    1.2. Mann und Frau als "ein Fleisch"
2. Die eheliche Gemeinschaft als Eckstein der Gesellschaft
    2.1. Das Gesetz
        2.1.1. Wie wurde eine Ehe geschlossen
        2.1.2. Wie wurde die Ehe geschützt
        2.1.3. Zur Frage der Vielehe
        2.1.4. Zur Ehescheidung
        2.1.5. Die neutestamentliche Sicht
    2.2. Ehe - Familie - Volk
3. Die Ehe und der Bund Gottes zu den Menschen
4. Zusammenfassende Bemerkungen

 

II. Einstellungen zu Ehe und Familie in unseren Tagen. Oder: Das heutige Bild von der Gemeinschaft zwischen Mann und Frau
1. Allgemeines und Geschichtliches
2. Die Krise der Ehe
    2.1. Die Emanzipation
    2.2. Das Konkubinat als Alternative zur Ehe
    2.3. Das Problem der Ehescheidung
        2.3.1. Ehen werden durch die Emanzipation von innen her zerbrochen
        2.3.2. Ehen werden von vornherein mit geringerer Verbindlichkeit geschlossen
    2.4. Zur modernen Sexualmoral
3. Ehe und Familie im Wandel
    3.1. Die Entwicklung der Großfamilie zur Kleingruppe
    3.2. Gewandelte Aufgaben von Ehe und Familie
    3.3. Aufhebung der partnerschaftlichen Rollenzuweisung
4. Die heutige Bedeutung von Ehe und Familie
    4.1. Zur Bedeutung für den Einzelnen
    4.2. Zur Bedeutung für den Staat
    4.3. Staatlicher Schutz von Ehe und Familie
5. Zusammenfassende Bemerkungen

 

III. Darlegung meiner Ansichten zum Thema dieser Arbeit auf der Grundlage christlicher Ethik

1. Grundsätzliches zum biblischen Verständnis
2. Gemeinschaft führt in die Freiheit
    2.1. Menschsein durch Mann und Frau
    2.2. Mann und Frau sein durch Unterordnung
3. Die Ehe als Institution - modernes Denken contra biblischer Weisheit
    3.1. Zum Eheverständnis
    3.2. Warum Ehe und nicht eheähnliche Gemeinschaft
        3.2.1. Zum Schutz und Entfaltung der Liebe
        3.2.2. Zum Schutz und Entfaltung der Sexualität
        3.2.3. Zum Schutz und Entfaltung der Familie
        3.2.4. Drei Thesen über Alternativformen der Ehe
    3.3. Warum Einehe
    3.4. Ehe und Treue
    3.5. Die Ehescheidung
4. Zusammenfassende Bemerkungen

Anhang
Literaturverzeichnis
Fußnoten
 

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Bibliographische Beschreibung

"Ist das 'biblische Bild' von Ehe ein mögliches Vorbild für Ehen unserer Zeit?" Auf diese Fragestellung wird in der hier vorliegenden Arbeit versucht, Antwort zu geben. In drei Hauptteilen, durch die diese Arbeit strukturiert ist, werden zunächst das "biblische Ehebild" und das Verständnis von Ehe in unseren Tagen gegenübergestellt, um schließlich aufgrund christlicher Ethik Aussagen zum oben genannten Thema treffen zu können.

Der Rahmen einer solchen Arbeit lässt eine umfassende und zwischen praktischen und theoretischen Erkenntnissen ausgewogene Darstellung zum Thema nicht zu. So darf man die vorliegende Ausarbeitung als einen ersten Teil auf dem Wege dahin verstehen. Dennoch stellt es ein in sich geschlossenes Ganzes dar und versucht zumindest auf die Grundlagen der Ehe einzugehen und sie mit biblischem Denken in Bezug zu bringen. Dazu gehören sowohl Aussagen über die Äußerlichkeit der Ehe, dem Institut, wie auch über den inneren Kern derselben, nämlich der ganzheitlichen Gemeinschaft von Mann und Frau.

Die dargelegten Erkenntnisse führen zu einem sehr theoretischen Grundgerüst, welches aber für ein Weiterdenken, auch im Bezug auf praktische Konsequenzen zu diesem Thema, eine notwendige Basis darstellt.

Würde der Inhalt dieser Arbeit zum neuen Nachdenken über eine Abhängigkeit des "biblischen Ehebildes" und der Ehen unserer Tage führen, wäre viel erreicht.

 

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I. Versuch einer Beschreibung des "biblischen Bildes" von Ehe

Das Thema dieser Examensarbeit setzt notwendigerweise eine genaue und detaillierte Beschreibung von dem voraus, was man das "biblische Bild von Ehe" nennen könnte. Beim Versuch, ein solches zu definieren, treten zunächst zwei Fragestellungen in den Vordergrund:

Gibt es in der Bibel überhaupt eine einheitliche Vorstellung über die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau?

Wie kann man die Fülle der biblischen Informationen zu diesem Thema, die in die Bereiche von Theologie, Anthropologie, Soziologie, Psychologie, Ethik und Juristik fallen, im Rahmen einer solchen Arbeit sinnvoll zusammenstellen?

Im ersten von insgesamt drei Hauptteilen dieser Arbeit versuche ich mich diesen Problemen zu stellen und das "biblische Bild" von Ehe zu skizzieren und abzustecken.

 

1. Mann und Frau als Schöpfung Gottes

Auch wenn im Schöpfungsbericht nirgends die Rede von "Ehe" ist (einen Begriff für diese Institution gibt es in der ganzen hebräischen Bibel nicht [1] ), findet sich hier eine so tiefe und kunstvolle Beschreibung des Verhältnisses von Mann und Frau zueinander, dass man immer wieder ins Staunen kommt. Besonders in Gen 1,18-25 wird ein so großartiges und schönes Bild von menschlicher Gemeinschaft gezeichnet, dass es unmöglich erscheint, das, was man mit dem Begriff Ehe bezeichnet, besser auszudrücken.

Ich stelle diesen Text bewusst an den Anfang meiner Ausführungen, weil hier die paradiesische "Ehe", so, wie sie von Gott her gedacht war, vorgestellt und beschrieben wird. Alle anderen biblischen Aussagen über die eheliche Gemeinschaft von Frau und Mann, seien es theologische, juristische oder ethische, stellen meines Erachtens nur Wege und Formen dar, die diese menschliche Gemeinschaft nach dem Sündenfall diesem Idealbild von Ehe wieder näher bringen sollen.

 

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1.1. Mann und Frau als Ebenbild Gottes

"Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Weib."(Gen 1,27) Wie sich die Ebenbildlichkeit des Menschen zu Gott darstellt, ist nicht Gegenstand dieser Arbeit.[2] Wichtig ist hier, dass nur Mann UND Weib die Ebenbildlichkeit Gottes ausmachen. Dies wird bestätigt durch Gen 2,18-23. Erst als die Frau vom Mann jubelnd begrüßt wird, "kommt die Erschaffung des Menschen zu ihrem Ziel. Nun erst ist das von Gott geschaffene Wesen wirklich Mensch; der Mensch in der Gemeinschaft."[3] Mann und Frau sind demnach auf Gemeinschaft hin angelegt. Die Ebenbildlichkeit Gottes, die Verantwortung, die sich daraus ergibt, sowie Gottes Segnungen an den Menschen (Gen 1,28f) können erst in der Gemeinschaft von Mann und Frau realisiert werden.

In Gen 2,18 wird zum Ausdruck gebracht, dass der Mensch ein zu ihm passendes Gegenüber benötigt. Sonst wäre das Menschsein einfach "nicht gut". Die Gemeinschaft von Mann und Frau wird in diesem Vers auf einen Nenner gebracht: gegenseitige Hilfe in allen Lebensbereichen.[4] Karl Barth schreibt dazu, dass Gott mit der Erschaffung von Mann und Frau den Menschen dazu aufruft, "sich selbst zu erfahren, indem er den Anderen bejaht, sich selbst zu erfreuen, indem er den Anderen erquickt, sich selbst zu betätigen, indem er den Anderen in Ehren hält...die besondere natürliche Art des menschlichen Seins ist in ihrer Wurzel eben Mitmenschlichkeit".[5]

Damit ist natürlich in keiner Weise der ehelichen Lebensgemeinschaft von Frau und Mann als einzig mögliche und von Gott vorgeschriebenen Lebensform der Menschen das Wort gesprochen, sondern es ist etwas von der gegenseitigen Abhängigkeit von Mann und Frau ausgedrückt. Auch "Singles" stehen in dieser Abhängigkeit. Da, wo Männer oder Frauen das jeweils andere Geschlecht ignorieren oder herabwürdigen, wird das Menschsein verbogen.

 

1.2. Mann und Frau als "ein Fleisch"

Während obige Gedanken noch allgemeiner Natur sind und lediglich das Verhältnis beschreiben, in dem sich Mann und Frau (bzw. Mensch und Mensch) grundsätzlich zueinander befinden, will ich nun darauf eingehen, wie in Gen 2, 21-25 in besonderer Form von der tiefen und festen Verbindung geredet wird, die außerdem noch zwischen Mann und Frau entstehen kann.

Dass Gott die Frau aus der Rippe des Mannes "baut", beschreibt noch einmal die "wesenhafte Zusammengehörigkeit der beiden Personen"[6] und das daraus entstehende Abhängigkeitsverhältnis von Frau und Mann. Denn aus dem, was dem Manne fehlt, ist die Frau gemacht, während die Frau aus dem geschaffen ist, was vom Mann stammt. Die zwei unterschiedlichen Personen sind eine Einheit, denn sie kommen voneinander her.[7]

Die Frau wird schließlich dem Mann zugeführt. Dabei wird im biblischen Text von Gott wie von einem Brautführer geredet.[8] An dieser Stelle beginnt für mich die Beschreibung dessen, was man eheliche Gemeinschaft nennen könnte. Zunächst ist da die große Freude des Mannes über seine Frau. Das erste Menschenwort ist der Ausruf eines glücklich Verliebten.[9] Beide Personen, Mann und Frau, können sich so verbinden, dass sie "ein Fleisch"(V.24) werden, denn sie sind voneinander und füreinander gemacht. "Ein Fleisch" meint nicht nur eine körperliche, sondern eine ganzheitliche Verbindung, eine Verbindung, die weit über Hilfe im allgemeinen hinausgeht, eine Verbindung in der zum gegenseitigen Helfen auch gegenseitiges Verstehen kommt, in Wort und Antwort, im Schweigen und Aushalten, im Fühlen und Denken, in Bewegung und Stillstand.[10] Eine so starke Verbindung, die zum einen die Beziehung zu den nächsten Verwandten, den Eltern, überbietet und die es zum anderen gestattet, voreinander nackt (auch im übertragenen Sinne), ohne Scham dazustehen (dies ändert sich bekanntlich mit dem Sündenfall). Diese großartige Verschmelzung von Mann und Frau beruht auf Ausschließlichkeit. Sie ist nicht mehr ohne Schaden trennbar oder mit einer anderen Verbindung austauschbar.[11]

Die paradiesische "Ehe" ist also die liebevoll - verstehende und hilfreich - ergänzende Verbindung von Mann und Frau, die zu einem neuen Ganzen führt. Eine "...rätselhafte Macht, die das Zueinanderfinden und Zueinandergehören zweier Menschen bewirkt, als mit dem Geschaffensein gegeben und in ihm begründet..."[12] Frau und Mann stehen sich dabei gleichwertig gegenüber und tragen zusammen zur Ebenbildlichkeit Gottes bei.

 

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2. Die eheliche Gemeinschaft als Eckstein der Gesellschaft

Wenn ich bisher das Wort Ehe gebraucht habe, dann nur, um den qualitativen Unterschied von einfachen zwischenmenschlichen Beziehungen und der besonderen Verbindung von Mann und Frau deutlicher hervorzuheben. Denn im Schöpfungsbericht wird die eheliche Institution als solche weder erklärt noch beschrieben, wohl aber die elementare Kraft der Liebe von Mann und Frau [13] und die Möglichkeit der wunderbaren Verbindung beider Geschlechter, die der Schaffung von Ehe als Institution zugrunde liegt.

Eine solche Institution wurde erst nach dem Sündenfall nötig, welcher Trennung, Hass, Neid, Besitz und Tod hervorbrachte. Das paradiesische Bild von Ehe brauchte nun einen "irdischen Rahmen", der es schützen und fördern sollte. Wie diese Rahmung im Volk Israel zu biblischen Zeiten aussah, dazu möchte ich mich hier äußern.

 

 2.1. Das Gesetz

Um den Sinn mancher Gesetzgebungen besser verstehen zu können, ist es nötig, sich die beiden Hauptgründe zur Festlegung des israelitischen Rechtes vor Augen zu führen:

entstanden Gesetze, um sich von heidnischem Brauchtum und Verhältnissen stark abzugrenzen. Offenbarungen Gottes spielen in diesem Zusammenhang eine große Rolle.

entwickelten sich Gesetzmäßigkeiten einfach aus der Notwendigkeit heraus, das alltägliche Leben zu ordnen. Hier spielen geschichtliche und soziale Verhältnisse innerhalb des Volkes eine große Rolle.

Wie weiter oben schon erwähnt, gibt es in der gesamten hebräischen Bibel keinen Begriff für die Institution der Ehe. Dies ist damit zu erklären, dass Mann und Frau in der Regel dem Familienverband einer Großfamilie (umfasste meist vier Generationen) zugeordnet sind.[14] Dies erklärt auch, warum sich z.B. im Vergleich zum Codex Hammurabi im Alten Testament nur wenige Anweisungen zum Eherecht befinden. Will man sich dennoch ein Bild von der alttestamentlichen Ehe verschaffen, muss man die zahlreichen direkten und indirekten Hinweise aus erzählenden und anderen Texten heranziehen.[15]

 

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2.1.1. Wie wurde eine Ehe geschlossen?

Wie in der Umgebung Israels auch, war die alttestamentliche Ehe eine Kaufehe,[16] das heißt, der Mann, der sich eine Frau nehmen will, muss an den Brautvater ein Brautgeld bezahlen (oder sich in seinen Dienst stellen, vgl. Gen 29,15-30). Dadurch galt der Mann rechtlich als Besitzer der Frau (Gen 34,12; Ex 22,16; 1.Sam 18,25).[17] Diese Rechtslage verbunden mit der körperlichen Überlegenheit des Mannes, führte wohl zu dem im Gegensatz zur Schöpfung stehenden Verständnis, dass der Mann über der Frau steht. Oft wurde die Verheiratung des Mannes durch den Vater bestimmt. Daher war auch die Liebe beider Partner oft nicht das auslösende Moment für eine Ehe, sondern familiäre und besitzstandswahrende Motive (vgl. Leviratsehe Dt 25,5-10). Die Liebe konnte sich in diesen Fällen erst nach der Hochzeit entwickeln (vgl. Isaak und Rebekka, Gen 24,67).[18]

Gingen Mann und Frau außerhalb der Ehe eine körperliche Verbindung ein, war der Mann verpflichtet, den Brautpreis für diese Frau zu zahlen (egal ob der Vater der Frau bereit war, ihm seine Tochter zu geben).[19] Intimer Verkehr und eheliche Bindung gehörten also zusammen.

 

 2.1.2. Wie wurde die Ehe geschützt?

"Der Schutz der Ehe ist für die Lebensfähigkeit einer geordneten Gemeinschaft von besonderem Interesse."[20] Wie in anderen altorientalischen Gesetzen wird daher der Ehebruch auch im alttestamentlichen Israel mit dem Tod bestraft. Die Gesetzgebung in diesem Zusammenhang hebt sich hier aber insofern stark vom sonstigen Recht des Alten Orients ab, dass Ehebruch (und andere Sexualdelikte) nicht privatrechtlich beurteilt wird, sondern durch die Gemeinschaft. Dahinter steht das Verständnis, dass bei diesem Vergehen nicht nur der Einzelne geschädigt wird, sondern vielmehr die Gemeinschaft als ganze in Gefahr gerät (auch in theologischer Hinsicht).[21]

 

2.1.3. Zur Frage der Vielehe

Vom israelitischen Recht her war es dem Mann möglich, mehrere Frauen zu heiraten (bis an die Zeit des Neuen Testamentes heran gab es diese Möglichkeit [22]). Der Mann konnte daher seine eigene Ehe gar nicht brechen.[23] Die Möglichkeit zur Vielehe hat die alttestamentliche Gesetzgebung von seiner Umwelt übernommen.[24] Doch damit kein falsches Bild von den damaligen Umständen entsteht, seien hier noch drei Punkte besonders erwähnt:

Praktiziert wurde die Vielehe größtenteils nur von hochgestellten Persönlichkeiten (so ist im Alten Testament für keinen König ein Fall von Monogamie erwähnt). Hierbei spielte das Prestige auch eine wichtige Rolle. Das einfache Volk hatte kaum die Möglichkeit zur Vielehe (begründet durch die finanziellen Möglichkeiten und dem Geschlechterverhältnis). So finden sich in diesem Bereich im Alten Testament kaum Beispiele von polygamen Eheverhältnissen und wenn, dann ausschließlich in der Form der Bigynie (Ehe eines Mannes mit zwei Frauen). Demgegenüber stehen zahlreiche Beispiele für praktizierte Monogamie.[25]

Diese Gesetzgebung war zur damaligen Zeit aus sozialer Sicht sehr vorteilhaft. Zum einen wirkte sie der als Fluch empfundenen Kinderlosigkeit entgegen. Zum anderen war es besser, dass jede ehefähige Frau in geordneten Verhältnissen mit einem Mann verbunden war, als dass ungeordnete Verhältnisse entstanden. Die Leidtragenden in solchen Fällen wären vor allem die Kinder, für die niemand zuständig gewesen wäre.[26] Das Ziel einer Vielehe war daher nicht einfach die Geschlechtsgemeinschaft, sondern die Familie. Wo die Familie aber durch eine betreffende Form der Vielehe gefährdet war, verbot sich die Polygamie (vgl. Lev 18,18).[27]

Trotz dieser Bestimmungen wird die Einehe im gesamten Alten Testament immer wieder als das von Gott gewollte Idealbild von Ehe vorgestellt. Texte wie Gen 16; 21; 29,30; 30,1f und 1.Sam 1 belegen die Schwierigkeiten, die die Vielehe mit sich bringt und sehen sie daher als ein Zeichen des Ungehorsams und der Abweichung von Gottes ursprünglichem Gebot. Aber auch für die Propheten galt die Einehe als einzige sittlich mögliche Form der Ehe (vgl. Mal 2,14).[28]

 

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2.1.4. Zur Ehescheidung

Nach dem Gesetz durfte nur der Mann die Scheidung einleiten, nachdem er etwas "Anstößiges" an seiner Frau gefunden hatte (Dt 24,1). Während man wohl zur Zeit des Deuteronomiums genau wusste, was mit diesem Begriff gemeint war (wahrscheinlich unzüchtiger Umgang [29]), führte diese Formulierung in jüngerer alttestamentlicher bis neutestamentlicher Zeit zu einer willkürlichen Scheidungspraxis, die es dem Mann erlaubte, sich von seiner Frau zu trennen, wenn ihr nur das Essen angebrannt war.[30]

Auch dazu möchte ich noch drei Punkte erwähnen, damit kein verzerrtes biblisches Bild zu diesem Thema entsteht:

Solange man den Begriff "anstößig" zu füllen wusste, gab es wahrscheinlich äußerst selten eine Ehescheidung. So ist bis in das 8. Jhd. v.Chr. kein solcher Fall bekannt.[31]

Die alttestamentliche Rechtsordnung hat die Schuldhaftigkeit des Menschen im Blick. So ist die Ehescheidung eine Möglichkeit zur Begrenzung des menschlichen Leids (vgl. Mk 10,5f).[32] Um der Willkür zu wehren, darf der Mann seine schon einmal geschiedene Frau, die zwischenzeitlich nochmals verheiratet war, nicht wieder zur Frau nehmen. Weiterhin entfällt für ihn das Scheidungsrecht, wenn er mit einer unverheirateten Frau schläft und sie dann heiratet, oder wenn er seine Frau zu Unrecht beschuldigt, nicht als Jungfrau in die Ehe gekommen zu sein.[33]

Schon im Alten Testament wird die ausufernde Scheidungspraxis, sowie die Ehescheidung generell angegriffen und als Schuld bewertet. Die Propheten sind hier wieder diejenigen, die auf Gottes ursprünglichen Plan hinweisen und der tosenden Scheidungswelle die Mahnung zur Beständigkeit in der Liebe entgegenstellen (vgl. Mal 2,15f).[34]

 

2.1.5. Die neutestamentliche Sicht

Während in den Texten des Alten Testamentes noch göttlicher Wille und tatsächlich praktizierte Rechtsordnung auseinander zu klaffen scheinen, gibt das Neue Testament in Bezug auf das Schöpfungsgeschehen eine neue eindeutige Wegbeschreibung für die Ehe, die ich hier nur kurz umreißen möchte:

Mann und Frau stehen sich gleichwertig gegenüber, wenngleich beide unterschiedliche Akzente in der Ehe setzen (vgl. Eph 5,21ff) [35]

Ehebruch kann auch vom Mann ausgehen und beginnt bereits bei der inneren Einstellung (vgl. Mt 5,27f) [36]

Ehescheidung macht die Beteiligten zu potentiellen Ehebrechern (vgl. Mt 5,32) und ist nur unter extremen Bedingungen zulässig (Hurerei: vgl. Mt 5,32; Wenn der ungläubige Partner sich scheiden lassen will: vgl.1.Kor. 7,15).[37] Monogamie ist die einzige, vom NT vorgegebene Form der Ehe.[38]

 

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2.2. Ehe - Familie - Volk

Unter diesem Punkt möchte ich einige Ausführungen dazu machen, wie durch die Ehe als kleinste Zelle der Großfamilie nicht nur rechtliche Fragen geklärt waren, sondern auch Fragen der Kindererziehung, der Bildung und der Altersfürsorge.

Die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau hatte zu biblischen Zeiten ihren Sinn zu einem wesentlichen Teil im Kinderzeugen. Fragen der Erziehung, der Bildung (der religiösen-, schulischen- und beruflichen) lagen beim einfachen Volk in den Händen der Familie. Mutter und Vater teilten sich in diese Aufgaben, hatten aber unterschiedliche Zuständigkeiten.[39] Die Kinder waren schließlich, wenn sie älter waren, für ihre Eltern verantwortlich. Zahlreiche Bestimmungen hielten sie dazu an, für ihre Eltern zu sorgen. So war durch die Ehe auch die Altersversorgung geregelt.

Im Urbild der Familie erfüllte diese also fast alle Funktionen übriger Gemeinschaften:

Sie war die Kultusgemeinschaft, die die Religion pflegte.

Sie war die Rechtsgemeinde, die über die innere Ordnung wachte und zwischen Gut und Böse unterschied.

Und sie war der "Staat", der seine Glieder beschützte und mit allem Lebensnotwendigen versorgte.

Auch, als sich in Israel der staatliche und religiöse Überbau formierte, bewahrten sich die Familien zum Gutteil diese Eigenschaften.[40]

Bei den Israeliten ist wie bei keinem anderen Volk erkennbar, welche entscheidende Bedeutung die Familie (und damit die Ehe) für die Grundlage der ganzen sozialen Ordnung eines Volkes in sich trägt.[41] Die Ehe (als Grundbestandteil der Familie) bewahrte dem Einzelnen seine Hoheit, stellte aber für ihn gleichzeitig eine Grenze dar, eine Grenze, die die Würde und Freiheit des Menschen nicht in Zügellosigkeit ausarten ließ.[42]

 

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3. Die Ehe und der Bund Gottes zu den Menschen

Die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau wird besonders von den Propheten des Alten Testamentes, aber auch von den Verfassern des Neuen Testamentes, immer wieder als Allegorie für den Gnadenbund Gottes zu seinem Volk verwendet. Gott wird in diesen Texten als derjenige vorgestellt, der um sein Volk wirbt (Hes 16,8ff, Hos 2,21f), der es heimholen will (Jes 54,6ff, Offb 21,2ff), der ihm die Treue auch über Untreue hinweg hält (Hos 2,16ff,Hes 16,60) der hilft, vergibt und der Gebrochenes heilt.[43] Nicht zuletzt ist immer wieder von der Liebe Gottes die Rede, die mit der Liebe von Mann und Frau verglichen wird. Diese Bilder und Vergleiche waren dem alttestamentlichen Menschen so eingängig, dass selbst das Hohelied, das ja die kunstvollste und detaillierteste Beschreibung einer Liebesbeziehung zweier Menschen in der Bibel ist, vermutlich nur deshalb in den Kanon der hebräischen Bibel gelangte, weil man diesen Text allegorisch auf die Liebe Gottes zu seinem Volk deutete.

Das Bild der Ehe für Gottes Bund mit den Menschen findet seine Entsprechung auch darin, dass die Anbetung fremder Götter als Ehebruch bezeichnet wird. Sowohl im Alten wie im Neuen Testament wird daher wie selbstverständlich von Treulosen und Abgefallenen als dem "ehebrecherischen Geschlecht" gesprochen.[44]

Wenn nun der menschliche (Ehe)Bund so oft und mannigfaltig als Bild für den Gandenbund Gottes gebraucht wird, kann dies rückschließend nicht ohne bezeichnende Bedeutung für die Zuordnung von Frau und Mann sein. So setzen diese Allegorien alle die Einehe als die ideale Form der Ehe voraus,[45] ebenso werden Treue, Vergebung und Liebe als unverzichtbare Elemente des (Ehe)Bundes hervorgehoben. Das Anliegen dieser Vergleiche ist es, den Bund Gottes zu seinem Volk durch den Bund der Ehe zu erklären, dabei wird durch den Gottes-Bund der Ehe-Bund in seiner idealen Form vorgestellt.

Paulus fällt es darum nicht schwer, im Epheserbrief eine Umkehrung dieses Bildes zu vollziehen. Anhand des (neuen)Bundes beschreibt er in Eph 5, 21-33 den ehelichen Bund zwischen Mann und Frau. So wie Gott der Gemeinde zugewandt bleibt, ihr dient und Vergebung gewährt, Freiheiten schenkt und bei ihr wohnt, so sollen Mann und Frau zueinander stehen. Und so wie Gottes Bund mit den Menschen verbindlich ist, soll auch der Bund zwischen Mann und Frau verbindlich sein.

 

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4. Zusammenfassende Bemerkungen

Was lässt sich nach alledem zusammenfassend zum biblischen Bild von Ehe feststellen? Zunächst ist zu sagen, dass sich diese vielen Informationen zu diesem Thema schwerlich auf einen kurz formulierten Nenner bringen lassen. Das "biblische Ehebild" zeigt sich als sehr komplexe und durchwachsene Collage von theologischen, geschichtlichen und sozialen Zusammenhängen. Dennoch, so meine ich, ist es möglich, darin etwas Konkretes zu erkennen. Für mich stellt der Schöpfungsbericht und da speziell die Verse, wo es um den Menschen als Mann und Frau geht, eine Schlüsselrolle zum biblischen Verständnis der ehelichen Gemeinschaft dar. Dieses Bild des paradiesischen Urzustandes der festen Gemeinschaft von Mann und Frau zieht sich als Idealvorstellung von Ehe durch die gesamte Bibel. Oft wird diese jedoch überschattet und verdunkelt durch die Gesetzlichkeiten und den sozialen Verhältnissen, die sich aus der Schuldhaftigkeit der Menschen ergeben haben und es noch tun. Bis hinein in das Neue Testament ging dieses Ideal aber nie gänzlich verloren, sondern wurde immer wieder durch Gottes Wort ans Licht befördert. Wenn schließlich Paulus in Eph. 5,21-33 das paradiesische "Ehebild" wieder neu aufleben lässt (V. 31) und mit der Erlösung durch Christus verbindet, dann schließt sich hier für mich der Bogen biblischer Darstellung von ehelicher Gemeinschaft, indem sie uns Menschen den Anspruch, den Weg und das Ziel zu diesem wunderbaren Geschenk Gottes an uns Menschen vorlegt:

Der Anspruch an die Verbindung von Mann und Frau liegt im gegenseitigen verstehenden Unterordnen, im einander liebenden Dienen und Ehren, im treuen Aushalten und in der verzehrenden Lust und Freude am Anderen - kurz gesagt: in der Liebe.[46] Der Weg dahin ist der Weg der Vergebung, der durch Christus gangbar gemacht wurde, und der gerahmt ist von der Liebe Gottes, die die menschliche, sich verbrauchende Liebe, immer wieder neu beleben und vermehren kann.[47] Das Ziel ist schließlich die paradiesische Einheit des "Ein - Fleisch - Seins" von Mann und Frau.

Monogamie und das verbindliche Zusammensein beider Partner sind dafür Voraussetzung und Gebot zugleich.[48]

 

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II. Einstellungen zu Ehe und Familie in unseren Tagen
Oder: Das heutige Bild von der Gemeinschaft zwischen Mann und Frau

Die zweite Voraussetzung, um Aussagen zum Thema dieser Arbeit treffen zu können, ist die Darstellung vom heutigen Verständnis von Ehe und Partnerschaft. Alle Zahlen und Statistiken, die ich hierbei zu Hilfe nehmen konnte, stammen aus den 60er bis 80er Jahren. Deshalb stammen die Informationen über Tendenzen zur selben Sachlage in den 90er Jahren aus meiner eigenen Erfahrung und sind daher für mich nicht mit Zahlen belegbar. Meine Betrachtungen über das heutige Ehebild begrenzen sich zudem auf den deutschen Raum. Sicher wird es dazu Parallelen auch in anderen Ländern (vor allem den westlichen Industrieländern) geben, dennoch kann man nicht von DEM Ehebild unserer Tage allgemein sprechen. Zu groß sind die Unterschiede der einzelnen Völker in Kultur, Gesellschaft, Technik und Religion, als dass man hier einheitliche Aussagen treffen könnte.

 

1. Allgemeines und Geschichtliches

Zum heutigen Verständnis von Ehe und Partnerschaft muss grundsätzlich einmal festgehalten werden, dass dieses zunächst stark in der abendländischen Kultur verwurzelt ist, daher auch mit dem christlichen Glauben, christlicher Lehre und christlicher Ethik. Auch wenn es immer wieder Versuche gab, dies alles hinter sich zu lassen, sind bis heute diese Bezüge sowohl in verschiedenen Rechtsordnungen, wie auch in öffentlichen oder persönlichen Vorstellungen wiederzufinden. So schreibt H. E. Troje ziemlich derb, dass man erst heute anfängt zu begreifen, "daß die Ehe in der uns selbstverständlich erscheinenden Form eine den Menschen von der Kirche des Mittelalters in unerbittlicher Härte aufgezwungene Lebensform ist".[49] Auch wenn ich diesem Zitat in der Form nicht zustimmen kann, zeigt es doch, dass trotz vieler entgegengesetzter Entwicklungen das allgemeine Eheverständnis von heute immer noch tiefe Wurzeln im christlichen (und daher biblischen) Ehebild von gestern hat. Es zeigt aber auch, dass man gegenwärtig dabei ist, eine um die andere dieser Wurzeln abzuschlagen und sich von allen konservativen Einstellungen zu trennen. Ob das biblische Eheverständnis von gestern aber wirklich als gestrig und daher als ausgedient anzusehen ist, bleibt jedoch noch abzuwarten. Hier soll zunächst gesagt sein, dass sich Vorstellungen und Verständnisse über die eheliche Institution im europäischen Abendland immer im Wandel befunden haben.

Sowohl von sozialgeschichtlicher wie geistesgeschichtlicher Seite wurde die Ehe immer wieder neu definiert und beschrieben. Konfliktpunkte wie Liebes - oder Vernunftehe, die Ehe als weltliche oder heilige Institution, Ehe und Ehelosigkeit waren immer wieder Auslöser der theologischen und ethischen Diskussionen, die dann analog zu sozialen und geistigen Veränderungen in der Gesellschaft auch veränderte Auffassungen zur Ehe hervorbrachten.[50] All diese zeitbedingten Wandlungen im Ehebild der abendländischen Welt haben aber dennoch einen gemeinsamen Nenner und zwar die grundsätzlich auf Lebensdauer geschlossene monogame Eheform. Sie ist die Basis der verschiedenen Ansichten, die bis heute erhalten geblieben ist.[51] Um so mehr wird sie gegenwärtig hinterfragt. Das Wirtschaftswunder, der daraus entstehende Reichtum und die zunehmende Selbstsicherheit, gepaart mit verschiedenen Strömungen, die sich von allem konservativ-bürgerlichen befreien wollten, liberalisierten das Eheverständnis nicht nur, sondern stellten die Ehe als Institution ganz in Frage.[52] Stritt man früher um das rechte Verständnis der Ehe, so diskutiert man heute generell über ihre Daseinsberechtigung. Angesichts der Blüte des Konkubinats und der Vielzahl von außerehelichen Sexualpraktiken scheint sogar nicht nur die auf Lebenszeit hin angelegte Einehe, sondern überhaupt die verbindliche Beziehung von Mann und Frau gefährdet zu sein. Daher muss man heute von einer Krise der Ehe reden, die sowohl die Institution als solche erfasst hat, wie auch das ethische und moralische Denken über die Verbindung von Mann und Frau.[53]

 

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2. Die Krise der Ehe

Dass sich die Ehe als solche derzeit in einer beachtlichen Krise befindet, zeigen vor allem folgende Fakten:

Mehr als ein Drittel aller Bundesbürger bleiben unverheiratet.[54]

Die Zahl der Ehescheidungen steigen immer weiter an.[55]

Die Zahl derer, die in Konkubinaten zusammenleben, steigt ebenfalls.[56]

Ehen werden immer später geschlossen.[57]

Es gibt eine große Anzahl von Menschen, die nur kurze Beziehungen aufbauen, um sich sexuell "auszutoben".

Verantwortlich für diese schon seit Jahren währenden Zustände ist die Emanzipation (siehe unten), die in der Sucht nach Befriedigung eigener Wünsche grundlegende moralisch-ethische Maßstäbe dem Verfall preisgibt, unverkennbar mit direkter Wirkung auf die Beziehung zwischen Mann und Frau.[58] Im Folgenden möchte ich dazu nähere Ausführungen machen.

 

2.1. Die Emanzipation

Mit dem Begriff Emanzipation bezeichnet man die rechtlichen, politisch-sozialen und pädagogischen Bestrebungen, die zur Selbstverwirklichung und der Befreiung des Menschen von Fremdbestimmung führen.[59] Von dem guten Ansatz ausgehend, den Menschen in die Freiheit zu führen und ihn zu sich selbst finden zu lassen, zeigt sich aber derzeit, dass die Emanzipation den Menschen in eine neue Gefangenschaft führt - in die Gefangenschaft seiner selbst.

Erfolgreich ist es gelungen, über Jahrzehnte hinweg ein fremdbestimmendes Element um das andere durch die freiheitliche Selbstdarstellung des Menschen abzulösen. Ein herkömmliches Leitbild nach dem anderen wurde dabei über Bord geworfen und nun steht der Mensch in einer "freiheitlichen Leere", die er nur durch Befriedigung seiner eigenen Wünsche zu füllen weiß.

Bewusst und unbewusst sind ethische Begriffe wie Treue, Hingabe, Verantwortung und Pflicht in der Bedeutungslosigkeit versunken. Übriggeblieben ist das anarchistische Kreisen der Gedanken um die eigene Befriedigung. Die einzige Tugend dabei ist es, Spaß zu haben. Überhaupt wird das Leben durch Spaß definiert. Ohne Spaß kein Leben. Der "Fun" ist das einzige Leitbild, das noch geblieben ist in diesem nun so freiheitlichen Leben. Daran klammert sich der neuzeitliche Mensch wie an den letzten Faden eines zerreißenden Seiles, um nicht zu merken, wie bedeutungslos sein Leben geworden ist.

Sicherlich sind die eben beschriebenen Zustände so noch nicht überall anzutreffen. Doch der Weg dahin scheint vorgezeichnet, und immer breitere Kreise reißt dieser Emanzipationskurs mit sich. Bis hinein in christliche Gemeinden wird das Lebensprinzip Spaß zum ungeschlagenen Favoriten, und damit werden auch die Auswirkungen auf die Ehe und die Gemeinschaft von Mann und Frau nicht ausbleiben.

 

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2.2. Das Konkubinat als Alternative zur Ehe

Nach obigen Ausführungen scheint es nicht verwunderlich, dass die Ehe als Institution für viele ausgedient hat, oder zumindest auf einen späteren Lebensabschnitt verschoben wird.[60] Denn das "Fun-Leben" steht natürlich im starken Kontrast zu jeder Form von Verbindlichkeit. Es ist darum kein Geheimnis mehr, dass das Zusammenleben ohne Trauschein zwar die Sehnsucht nach einer festen Beziehung beinhaltet (denn Geborgenheit, Sicherheit und ein gewisses Vertrauen zueinander machen auch irgendwie "Spaß"),[61] das stärkste Motiv zum Zustandekommen einer solchen Beziehung aber letztlich die Angst ist.[62] Zum einen die Angst bei Beziehungslosigkeit irgendwo zu kurz zu kommen,[63] zum anderen die Angst vor ehelicher Verbindlichkeit und damit die Angst, am Spaß des Lebens einzubüßen.[64] So versucht man mit der Ehe ohne Trauschein zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: 1. Genießen der ehelichen Vorteile; 2. Vermeiden der ehelichen Nachteile. Warum aber letztlich keine der "Fliegen" tatsächlich getroffen wird, dazu möchte ich auf den dritten Teil meiner Arbeit verweisen.

Hier möchte ich zunächst darauf eingehen, wie die Institution der Ehe durch die scheinbare Alternative des Konkubinats hinterfragt und entwertet wird. Bei Statistiken, die in diesem Zusammenhang erhoben wurden, findet man den offensichtlichen Widerspruch, dass die Familie auf der einen Seite unveränderte Wertschätzung genießt, während die Ehe auf der anderen Seite als immer weniger wertvoll und schutzbedürftig gilt. Während in den frühen 60ern noch ca. 90% aller Männer und Frauen die Ehe als Institution für unverzichtbar hielten, waren es Ende der 70er Jahre nur noch 60% beider Geschlechter.[65] Dieser Trend dürfte sich bis heute wenig verändert haben. Hier zeichnet sich ganz klar der Rückgang von moralischen Werten ab. Verbindlichkeit und Verantwortung will man aus der gewünschten emotionalen Beziehung möglichst heraushalten.

Stärkung, Lebensgenuß und glückliche Erfahrungen holt man sich gern aus den familiären Strukturen, doch ist man wesentlich weniger dazu bereit, diese Strukturen so abzusichern, dass man auch in schwierigen Zeiten noch zu ihnen steht. Das Konkubinat ist daher für mich nicht eine "Ehe ohne Trauschein", sondern eine eheähnliche Gemeinschaft mit Fluchtwegen.

 

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2.3. Das Problem der Ehescheidung

Inwieweit auch das Problem der Ehescheidung zumindest zum großen Teil mit der Emanzipation des Menschen zusammenhängt, darüber möchte ich mich hier äußern. Zwei Punkte scheinen mir hierbei von besonderer Bedeutung zu sein:

 

 2.3.1. Ehen werden durch die Emanzipation von innen her zerbrochen.

Die Betonung der persönlichen Freiheit und dem persönlichen Glück durch die Emanzipation macht auch innerhalb von geschlossenen Ehen nicht halt. Kann eine Ehe irgendwann die Selbstverwirklichung beider Partner nicht mehr in der Intensität gewährleisten, wie zu Beginn, halten aber dennoch Mann und Frau daran fest und sind nicht bereit, zugunsten des jeweils anderen zurückzustecken, muss die Ehe zweifellos brechen.[66] Doch dieses Zurückstecken für den anderen, das Fallenlassen von persönlichen Wünschen zugunsten der Beziehung und das gegenseitige "Abschleifen" und Formen zur verantwortlichen Persönlichkeit [67] hat keinen Platz mehr im emanzipierten Denken und nimmt daher auch stetig ab. Die Folge sind vermehrte Scheidungen.

 

 2.3.2. Ehen werden von vornherein mit geringerer Verbindlichkeit geschlossen.

Entsprechend der Entwicklung der eheähnlichen Gemeinschaften, verliert die Ehe als Institution immer mehr an Exklusivität, Verpflichtungscharakter und Dauerhaftigkeit.[68] Es wächst die Tendenz, in der Ehe nicht von vornherein eine lebenslängliche Verbindung zu sehen. Wird eine Ehe geschlossen, so ist diese nach dem Empfinden von 40% aller Deutschen durchaus wieder lösbar.[69] Analog dazu wird die Anforderung an eheliche Treue herabgesetzt. Sie scheint heute, im Gegensatz zu früher, weitaus weniger von Bedeutung für eine glückliche Ehe zu sein.[70] Bezeichnend ist auch die zunehmende Toleranz gegenüber Scheidungen und die stärker werdenden Forderungen nach möglichst unkomplizierten Scheidungsverfahren.[71]

Dies alles sind Wegbereiter von Zukunftsehen, die schon vor dem Abschluss des Ehevertrages als potentiell geschieden anzunehmen sind, denn dazu bedarf es wohl auch immer geringerer Anlässe.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass neben dem emanzipierten Denken noch eine große Zahl anderer Gründe für das Scheidungsproblem darzulegen wären. Doch scheint mir das angesprochene Scheidungsmotiv am gravierendsten und bedeutsamsten, so dass alle anderen Gründe dahinter zurückbleiben oder darin aufgehen. Häufigere Eheschließungen und geringere Scheidungsquoten in Zeiten, in denen weniger Wert auf Selbstverwirklichung gelegt wurde, bestätigen dies.

 

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2.4. Zur modernen Sexualmoral

Hierzu braucht man nicht mehr viel zu schreiben. Die Medien überfluten die Nation täglich mit Informationen jeglicher Art zum Thema Sexualität. Dabei wird klar, dass das intime Zusammenkommen beider Geschlechter schon längst nichts mehr mit festen Verbindungen von Mann und Frau zu tun haben muss, erst recht nicht mit Ehe. Während es früher dort eingebunden war, wird es schon seit Jahrzehnten davon "befreit". Selbst von denen, die sich um feste Beziehungen bemühen, haben viele davon sexuelle Kontakte zu mehreren Partnern gehabt.[72] Ganz zu schweigen von denen, die ihre Sexualität und die von anderen dazu missbrauchen, einfach ein paar Stunden Spaß zu haben oder sich auszuprobieren, oder was die Gründe für "One-Night-Stands" auch sonst sein mögen. Die daraus entstehenden psychischen Verletzungen werden in den Medien durch Ignorieren geleugnet. Auch sonstige Gründe, die gegen diesen sehr liberalen Umgang mit der Sexualität sprechen, finden kaum Erwähnung. Emanzipation befreit auch hier von allen bisherigen Normen und stellt die Sexualität als ein für die Selbstverwirklichung wichtiges Konsummittel dar, unterstützt von Wissenschaft und Technik, die Verhütungsmittel und Abtreibungen in Fülle im Angebot haben.

 

 3. Ehe und Familie im Wandel

Trotz der Krise, in der sich die Ehe als Institution gegenwärtig befindet, werden auch heute noch Ehen geschlossen und Familien gegründet. Wie diese sich darstellen und welche Veränderungen sich im Ehe- u. Familienbild ergeben haben, möchte ich im Folgenden aufzeigen. Wenn ich dabei den Begriff Familie ohne anderslautende Bemerkungen gebrauche, meine ich damit die Kleingruppe von Vater, Mutter und Kind.

 

 3.1. Die Entwicklung der Großfamilie zur Kleingruppe

Unsere Vorstellungen von Familie bestimmt heute die "hoch-emotionalisierte Kleingruppe",[73] bestehend aus Mann und Frau und den Kindern. Diese Familienform bildete sich erst seit dem 18.Jhd heraus und löste damit die Struktur der Großfamilie ab.[74] Damit begann ein jahrhundertelanger Prozess der Veränderung, der bis heute spürbar ist, ja sich sogar in den letzten Jahrzehnten noch beschleunigt hat. Heute werden es immer mehr Haushalte, in denen nur noch eine Generation vertreten ist. Dadurch vermindert sich natürlich der Austausch über alltägliche Erfahrungen und Anschauungen zwischen den Generationen.[75] Dennoch kann man nicht sagen, dass durch die Abnabelung der Kleinfamilie große Distanzen zwischen ihr und dem weiteren Rahmen der Familienangehörigen (dazu zähle ich zunächst Eltern und Großeltern des Ehepaares) bestünden. Kommunikation, Befriedigung emotionaler Bedürfnisse und ein "Geflecht komplexer Hilfeleistungen"[76] sind Kennzeichen der trotz Trennung bestehenden Familiensolidarität, was aber noch nicht bedeutet, dass auch die Harmonie zwischen den verschiedenen Generationen von der Mehrheit als zufriedenstellend eingeschätzt wird.[77] Das Verhältnis zwischen den Teilen der Großfamilie wird sehr gut von dem mehrheitlich bevorzugten Wohnkonzept "Nähe auf Distanz", also getrennte Haushalte in räumlicher Nähe, widergespiegelt.[78]

 

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3.2. Gewandelte Aufgaben von Ehe und Familie

Durch das breite System von Dienstleistungsbereichen, staatlichen Institutionen und Solidargemeinschaften werden der modernen Familie viele Aufgaben abgenommen bzw. erleichtert, die sie früher alleine oder mit nur geringer Unterstützung von öffentlicher Seite bewältigen musste. Dazu zählen ökonomische, erzieherische oder religiöse Tätigkeiten, genauso wie Unterhaltungs-, Unterstützungs- und Gruppenaufgaben.[79] Zwar sind noch heute zahlreiche Reste dieser "Familienarbeit" erhalten geblieben, doch in so vereinfachter Form, dass sich dadurch natürlich auch der subjektive Nutzen der Familie für ihre Glieder gewandelt hat. Nicht mehr materielle Absicherung und Status wird von der Mehrheit als zentrale Funktion der familiären Gemeinschaft gesehen, sondern die Qualität der persönlichen Beziehungen. Der individuelle Nutzen der Familie liegt heute also für die meisten in der emotionalen Beheimatung, in der Geborgenheit, in Liebe, Kommunikation, Verständnis und gegenseitiger Hilfe.[80]

In Abhängigkeit von dem immer stärker werdenden egozentrierten Gesellschaftsklima und den oben genannten Gründen, kann man heute auch einen Wertewandel innerhalb von Ehe und Familie feststellen. Während früher die Fürsorge für die Familie (speziell für die Zukunft der Kinder), sowie das Anliegen, für andere dazusein, als Ziel und Sinn im Leben gesehen wurde, treten diese Werte heute in den Hintergrund und stattdessen nimmt die Befriedigung eigener Bedürfnisse, sowie der Wunsch das Leben zu genießen und selbst glücklich zu sein, den Vorrang im Leben ein.[81]

 

 3.3. Aufhebung der partnerschaftlichen Rollenzuweisung?

"Die zunehmende Berufsorientierung von Frauen, das rückläufige Berufsinteresse von Männern wie allgemein die allmähliche Auflösung geschlechtsspezifischer Kulturen sind Ausdruck eines sich wandelnden Rollenverständnisses."[82] Dies kann natürlich nicht ohne Auswirkungen auf den privaten, familiären Bereich bleiben. So wurden patriarchalische, autoritäre Strukturen in der Familie kontinuierlich abgebaut und der Anteil von Männer und Frauen, die sich einen vollständigen Rollentausch (also berufstätige Frau und Mann am Herd) vorstellen könnten, stieg.[83] Doch dies spiegelt nur die öffentlichen Einstellungen und gesellschaftlichen Normen wieder. Das tatsächliche Verhalten im privaten Bereich steht dazu noch häufig im Widerspruch. Während die Frauen immer mehr im Beruf und im öffentlichen Leben wirksam werden, bleiben die häuslichen Pflichten dennoch weitgehend in ihren Händen. Damit steht das gleichberechtigte Verhalten von Frauen in der Öffentlichkeit, den noch häufig traditionellen Haltungen im privaten Bereich gegenüber.[84] Dies bringt natürlich eine Vielzahl von Problemen mit sich. Es bleibt daher noch abzuwarten, ob sich auch in Ehe und Familie das Rollenverständnis von Mann und Frau tatsächlich wandelt.[85]

 

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4. Die heutige Bedeutung von Ehe und Familie

Die Ehe steckt in der Krise und die Emanzipation befindet sich immer weiter auf dem Vormarsch. Die Bedeutung der Familie müsste demnach abnehmen. Dass dies aber bei weitem nicht der Fall ist, sollen folgende Ausführungen zeigen.

 

 4.1. Zur Bedeutung für den Einzelnen

Untersuchungen haben ergeben, dass die Wertschätzung, die der einzelne der Familie entgegenbringt noch immer sehr hoch ist. 76% der Deutschen halten eine eigene Familie für unabdingbar, um ein glückliches und gelungenes Leben zu führen.[86] Wie oben schon beschrieben, steht dabei der Wunsch nach einem emotionalen Zuhause im Vordergrund. In einer Zeit, wo die Menschen zunehmend nur an sich und die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse denken, wird die Familie als Rückhalt, als ein Ort des Vertrauens und der Hilfe von besonderer Bedeutung sein. Bleibt aber zu fragen, wie eine solche Familie in Zukunft aussehen soll, wenn man nicht mehr bereit ist, selber Verbindlichkeiten einzugehen.[87]

 

4.2. Zur Bedeutung für den Staat

Von welcher enormen Bedeutung die Familie für den Staat ist, zeigt gegenwärtig jede Nachrichtenmeldung. Es geht um die Altersvorsorge, um den Erhalt der Rente und um die stetig zunehmende Zahl der alten Menschen bei gleichzeitig extrem niedrigen Geburtsziffern (den niedrigsten in der Welt [88]). Allein dieser Fakt lässt die hohe Bedeutung der Familie für den Staat erkennen. Freilich, Kinder könnte man auch ohne Ehe und Familie in die Welt setzen. Doch die fehlenden Sicherheiten schrecken viele davon ab. So bedingen sich die niedrige Zahl von Eheschließungen und die geringen Geburtszahlen auf direktem Weg.[89] Doch selbst mit dem Kinderkriegen wäre es noch nicht getan. Kinder (also der Staat von morgen) brauchen die Familie um psychisch, geistig und sozial gesund zu gedeihen. Der Staat kann der Familie dabei zwar sämtliche Aufgaben durch Dienstleistungen erleichtern, doch ersetzen kann er sie nie.

Auch wirtschaftlich-finanzielle Aspekte lassen die Ehe für den Staat vorteilhaft werden, denn Unverbindlichkeit ist für alle Beteiligten teuer.[90]

All diese Überlegungen zeigen den unschätzbaren Wert der Familie für die Gegenwart und Zukunft eines Staates, auch heute noch.

 

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4.3. Staatlicher Schutz von Ehe und Familie

Zwar ist die Ehe in der modernen Gesellschaft nicht mehr in dem Maße geschützt, dass Ehebruch rechtliche Strafmaßnahmen zur Folge hätte (das einzige Delikt in ehelichen Beziehungen ist die Mehrehe [91]), doch dem Wert, den die Ehe für den Staat darstellt, wird durch Bevorzugung dieser Institution gegenüber anderen Lebensgemeinschaften Rechnung getragen. Die verschiedenen Rechtsgrundlagen dafür gehen auf dem im Grundgesetz verankerten 6. Artikel zurück, wo es heißt: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung."[92] Dieser Grundsatz spiegelt sich in verschiedenen Privilegien der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften wider. Das Familienrecht gewährt der Ehe:[93]

ein Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft

ein Güterrecht, nachdem beide Ehepartner am erwirtschafteten Zugewinn beteiligt werden

ein gemeinsames elterliches Sorgerecht

gegenseitige Unterhaltsansprüche

und ein gesetzliches Erbrecht, mindestens aber den Pflichtteil.

Auch andere Vorteile machen die Ehe rechtlich attraktiv. Denkt man z.B. nur an einen schwer verunfallten, im Krankenhaus liegenden Lebenspartner. Der Ehepartner kann in diesem Fall ungehindert zu ihm, während der nur in loser Verbindung zu ihm Stehende dies kaum kann.

Seit Jahren werden aber Stimmen von denen laut, die diese Vorzüge der Ehe als überholt ansehen. Eine Gleichsetzung von Ehe und Konkubinat wird verlangt und damit eigentlich die Auflösung der Ehe.[94] Es bleibt abzuwarten, was sich in Zukunft in diesem Zusammenhang tun wird.

 

5. Zusammenfassende Bemerkungen

Ich habe in den obigen Ausführungen versucht, das gegenwärtige Bild von Ehe und Familie zu skizzieren. Im Rahmen einer solchen Arbeit kann man dies natürlich nur tendenziell tun. Ich bin mir durchaus im Klaren darüber, dass auch heute noch Ehen geführt werden, die sich stärker an moralische und sittliche Werte halten, als das in meinen Darlegungen zum Ausdruck kommt. Es gibt sie noch, die Treue, die Hingabe, den Dienst aneinander und füreinander, die bedingungslose und verbindliche Liebe und den Mut zur Verantwortung. Doch scheinen diese Werte im Rückzug begriffen zu sein. Der Grund ist der egozentrierte Wandel unserer Gesellschaft, der sich vor allem an der jungen Generation ablesen lässt. Der Abbau von selbstlosem Verhalten auf der einen Seite und die Suche nach Geborgenheit auf der anderen, bedingen sich, stehen aber im starken Kontrast zueinander. Hier entsteht ein Spannungsfeld, das wahrscheinlich nicht lange bestehen kann. Entweder gehen wir einem Zeitalter entgegen, wo die christlichen Bezüge zu Ehe und Partnerschaft wieder aufleben, oder einer Zeit, wo jegliche Mitmenschlichkeit stirbt und die Gesellschaft in der Selbstsüchtigkeit ihrer Glieder erstarrt. Die Suche nach der Befriedigung der eigenen Wünsche wird wohl erst dann beendet, wenn man sie in der Erfüllung der Wünsche anderer findet. Solange aber der Mitmensch bei dieser Suche beachtungslos immer nur hinter dem eigenen Rücken steht, werden Partnerschaften zu "Zweischaften", werden Ehen zur Polygamie, Scheidungen zum Erlöserwirken und Kinder zum seltenen Fossil vergangener Tage.

 

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III. Darlegung meiner Ansichten zum Thema dieser Arbeit auf der Grundlage christlicher Ethik

Nachdem ich nun das "biblische Ehebild" sowie die Erscheinungsform der Ehe von Heute umrissen habe, ist es mir möglich, Aussagen zum eigentlichen Thema dieser Examensarbeit zu treffen. Dabei will ich versuchen, auf folgende Fragen Antwort zu geben:

Kann uns die Bibel in der allermenschlichsten Frage, nämlich der Frage nach der Gemeinschaft von Mann und Frau, tatsächlich Wegweisung geben?

Hat dieses alte Buch über alle zeitbedingten Wandlungen im Ehebild hinaus auch heute noch etwas diesbezüglich zu sagen? Und schließlich:

Welche Rolle spielt der Glaube innerhalb ehelicher Beziehungen?

 

1. Grundsätzliches zum biblischen Verständnis

Der erste Teil dieser Arbeit hat bereits gezeigt, dass sich die Ehe auch in der Bibel stets im Wandel befunden hat. Von daher verbietet sich in diesem Zusammenhang jedes gesetzliche Herangehen an die biblischen Texte, sowie sich biblisch-gesetzliches Denken generell verbietet. Denn der "...Inhalt der Bibel ist nun mal kein Gesetz, sondern die Geschichte des Bundes und die Botschaft von dessen Erfüllung in dem in Jesus Christus gekommenen Reich, und von da, nur von da her ergibt sich ... der Inhalt des in der Bibel allerdings offenbarten göttlichen Gebotes"[95] - des Gebotes auch über die eheliche Gemeinschaft von Frau und Mann. Nie wird man bei sachgemäßem Umgang mit den biblischen Texten daraus bestimmte Kasualien ablesen und festschreiben können. Das Wort Gottes ist stets zeitbedingt und zeitfixiert offenbart worden. Und gerade in dieser zeitlichen Vernetzung zeichnet es sich durch seine zeitlose Bedeutung als Wort Gottes aus. Diese hat es aber eben nicht in Form biblisch-gesetzlichen Denkens, sondern im Forschen über Gottes Absichten mit den Menschen, die gerade in der zeitlich abhängigen Offenbarung deutlich werden. Jede Generation der Christenheit ist in der Abhängigkeit von Gottes Geist zu diesem Forschen herausgerufen und bevollmächtigt. Darin zeigt sich die Freiheit und Verantwortung wirklich biblischen Denkens.

Daher ist mein Ziel für diesen letzten Teil meiner Ausführungen nicht die Festschreibung biblischer Verhaltensregeln zum Thema Ehe, die dem Menschen von Heute Vorbild sein sollen, sondern die Darlegung ethischer Überlegungen in der Abhängigkeit von Gottes Wort. Nicht die einzelnen sozialgeschichtlich bedingten Aussagen über biblisches Eheverständnis, sondern Gottes zeitloses Wollen in der Verbindung von Mann und Frau stehen im Mittelpunkt meiner Betrachtungen. Daher laufen alle Ausführungen zu diesem Thema letztlich auf das paradiesische Urbild menschlicher Gemeinschaft im Allgemeinen und ehelicher Verbindung im Besonderen hinaus.

 

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2. Gemeinschaft führt in die Freiheit

Unter I.1.1. und I.1.2. habe ich beschrieben, wie Gottes Schöpfung den Mann der Frau und die Frau dem Mann als gleichberechtigtes aber doch so anderes Wesen gegenüberstellt. Ihre völlige Gleichheit und zugleich völlige Verschiedenheit ergänzen sich zum Ebenbild Gottes. Darin zeigt sich ihre absolute Gleichwertigkeit, welche in Eph 5,21-33 und in zahlreichen anderen neutestamentlichen Texten (Gal 3,28; Kol 3,15; 1.Kor 7,4; 11,11f) die Grundlage für weitere differenziertere Aussagen zum Verhältnis von Mann und Frau bildet (1.Kor 11,3; Kol 3, 18; Tit 2,5 u.a.). Dabei wird deutlich, dass die Gleichwertigkeit der Geschlechter trotz ihrer Verschiedenheit nur innerhalb einer Ordnung gelebt werden kann. Außerhalb dieser Ordnung wird entweder das Dasein der Frau oder das des Mannes herabgewürdigt. Wie diese Ordnung aussieht, dazu möchte ich mich hier äußern.

 

 2.1. Menschsein durch Mann und Frau

Alle Ausführungen, die ich unter diesem Punkt mache, sind zunächst von sehr allgemeiner Bedeutung für das Verhältnis von Mann und Frau, haben aber letztlich ihre Mitte und tiefe Konsequenz in der ehelichen Verbindung beider.

In unseren Tagen entwickelt man ein immer größer werdendes Verständnis für die Gleichberechtigung beider Geschlechter.[96] Dieses gute Wissen wird aber häufig noch falsch umgesetzt. Gleichberechtigung wird dabei mit Gleichheit verwechselt, und so ist man bestrebt, die Unterschiede der Geschlechter zu unterdrücken oder als unwesentlich zu erklären. Dadurch entsteht ein neues Leitbild von Menschsein. Nicht der Mann und die Frau bestimmen dieses, sondern ein ihnen übergeordnetes Drittes, ein "vermeintlich höheres, beiden gemeinsames und beiden gegenüber indifferentes Wesen...ein Menschliches, das als solches nur äußerlich, zufällig... und beiläufig männlich oder weiblich...[ist]."[97] Indem man sozusagen das Menschsein transzendiert, meint man, nun endlich wirklich menschlich zu sein.

Die Bibel zeichnet ein anderes Bild von Gleichberechtigung. In ihr sind Mann und Frau keineswegs gleich. Im Gegenteil, sie sind grundverschieden, nur deshalb können sie auch ein Ganzes bilden. Ähnlich wie die Teile eines Puzzles nie zusammenpassen würden, wenn sie tatsächlich gleich wären, können Frau und Mann nicht dieses Ganze, gemeint ist das Menschsein, bilden, wenn man ihre Unterschiedlichkeit zudeckt. "Daß sie Mann und Frau sind, das hebt nicht auf, das verschwindet nicht darin, daß sie Menschen sind. Sondern sie sind Menschen, indem sie Mann und Frau sind".[98] Das wahre Menschsein entsteht daher nur, indem die Unterschiede der Geschlechter (physische und psychische) nicht verdrängt, sondern ausgelebt werden, indem sie nicht gegenseitig ausgespielt, sondern in Beziehung gestellt werden, indem also der Mann ein Mann bleibt und die Frau eine Frau, beide aber gleichberechtigt in Beziehung stehen. Die Beziehung in der Verschiedenheit und die Verschiedenheit in der Beziehung von Mann und Frau machen das Menschsein aus. Menschlichkeit ist daher die Summe aus Verschiedenheit und Beziehung. Und Gleichberechtigung ist die Beziehung durch die Verschiedenheit. Letztlich ergeben Menschlichkeit und Gleichberechtigung die Freiheit.[99]

 

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2.2. Mann und Frau sein durch Unterordnung

Unter diesem Punkt möchte ich nun abstecken, was es bedeutet, in der Unterschiedlichkeit von Mann und Frau zu leben. Während obige Ausführungen vorrangig allgemeiner Natur waren, aber sekundär natürlich Wesentliches zur Ehe ausgesagt haben, möchte ich mich nun besonders über die Ehe äußern, mit dem Wissen, dass damit wiederum auch allgemein Gültiges zur Sprache kommt. Ich habe bereits beschrieben, wie die Verschiedenheit von Mann und Frau in der heutigen Zeit an den Rand gedrängt wird. Die Forderung nach Gleichheit in allen Dingen wird immer stärker. Doch eine Gleichheit der Geschlechter verlangt auch nach einer Gleichheit der Aufgaben. Und da fangen die Schwierigkeiten an. Die Unterschiede zwischen Mann und Frau allein in den physischen Gegebenheiten sind zu groß, als dass man sie einfach übersehen könnte. Der Arbeitsmarkt spiegelt dies wider. Doch auch der einfacher wegdiskutierbare psychische Unterschied beider Seiten stellt für die Gleichheit der Aufgaben von Mann und Frau ein kaum zu lösendes Problem dar.

Die Bibel spricht von der Verschiedenheit der Geschlechter. Und in Abhängigkeit davon weist sie dem Mann in einen anderen Aufgabenbereich als die Frau. Die Bibel stellt dabei nicht etwa einen Arbeitskatalog auf, indem sie zwischen Frauen- und Männerarbeit trennt, vielmehr zeigt sie die allgemeine Natur des Mannes und die der Frau auf, um damit die Grundlage für verantwortliches Handeln aneinander zu schaffen.

Die Ehe muss man sich wie einen lebendigen Organismus vorstellen. In ihr findet ein ununterbrochener Kraft- und Stoffwechsel statt und sie wandelt darum auch ständig ihre Gestalt.[100] Jedes Teil eines Lebewesens hat seine Funktion und ist in dieser lebenswichtig für das Ganze. So ist es auch in der Ehe. Die Bibel weist dem Mann in der Beziehung zur Frau die Aufgabe des Hauptes zu (vgl. 1.Kor 11,3 und Eph 5,23). Er hat die Funktion der Leitung und Führung. Er vertritt die Gemeinschaft nach außen und sorgt für den Unterhalt der Familie. Die Frau hingegen soll sich diesem Haupt unterordnen. Was so negativ klingt, ist aber in jedem Organismus selbstverständlich. Sie erfüllt die Funktion des Herzens. Durch sie kommt erst Leben in die Gemeinschaft (tatsächlich und übertragen). Sie ist unverzichtbar und in ihrer Art nicht ersetzbar. Sie unterstützt den Mann mit Rat und Tat und bildet zu seinem sehr rationalen Denken das emotionalere Gegenüber. Der Mann baut sozusagen die Form und die Frau füllt sie aus, der Mann ist die Kerze und die Frau die Flamme dazu.[101] Beide stehen sich mit ihrer Verschiedenartigkeit gleichberechtigt gegenüber und können in der Beziehung zueinander Großes schaffen.

Dennoch bekommt der moderne Mensch Zweifel an dieser Art Gleichberechtigung. Ist der Mann durch seine Führungsrolle nicht doch übergeordnet und die Frau benachteiligt?

Dieser Eindruck kann nicht nur entstehen, sondern sich auch bestätigen, wenn man die Voraussetzung für diese getrennten Aufgabenbereiche in der Bibel außer acht lässt. Die Grundlage für die Zuordnung von Mann und Frau in ihrer Verschiedenartigkeit ist die gegenseitige Unterordnung (vgl. Eph 5,21). Der Mann soll sich als übergeordnetes, führendes Haupt der Frau unterordnen. Wenn sich nun die Frau dem Mann unterordnet und ihn führen lässt, kann sie sich wiederum in ihrer Unterordnung übergeordnet wissen. Der Mann ist das Oberhaupt der Frau, indem er sich führend ihr unterordnet. Die Frau ist hingegen das Oberhaupt, indem sie sich führen lässt. So werden beide, der Mann und die Frau, in der Ausübung ihrer zugewiesenen Rolle zu Oberhäuptern. Nur durch diese getrennten Verhaltensrichtlinien können beide sich in völliger Freiheit gegenüber stehen.[102]

Überlegt man sich diesen Zusammenhang des gegenseitigen Unterordnens, erscheint jedes Konkurrenzdenken um die Aufgaben des Hauptes als absurd, ja sogar schädlich. Wenn Mann und Frau ein Ganzes werden wollen, braucht es dazu Haupt UND Herz. "Sowohl kopflose wie zweiköpfige Eheorganismen sind nicht lebensfähig."[103]

Diese Ordnung der gegenseitigen Unterordnung in der bewussten Annahme der entsprechenden Aufgabenbereiche lässt den Mann in Freiheit als Mann und die Frau in Freiheit als Frau leben. Sie eröffnet aber damit zugleich die Verantwortung beider, sich gegenseitig immer wieder in dieser Freiheit zur Buße zu rufen, wenn der jeweils andere in seinem Tun falsch liegt.[104] Dies geschieht aber im Sinne dieser Ordnung nur dann, wenn sich Mann und Frau nicht gegenseitig die Köpfe, sondern die Füße waschen.[105]

Auch hier zeigt sich: Die Gemeinschaft von Mann und Frau unter Berücksichtigung und Auslebung ihrer Verschiedenartigkeit führt in die Freiheit.

 

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3. Die Ehe als Institution - modernes Denken contra biblischer Weisheit

Die Grundformen der Ehe als Institution sind älter als die menschliche Kultur.[106] Dass sich diese Formen stets im Wandel befunden haben, habe ich weiter oben schon erwähnt. Auch die Bibel stellt uns die eheliche Institution als irdische und wandelbare Einrichtung vor. Ihre Aufgabe ist es, die gute und von Gott erschaffene Verbindung von Mann und Frau zu bewahren und zu beschützen. Sie hat ihre Berechtigung solange es ein irdisches Dasein gibt.

(An dieser Stelle ist anzumerken, dass in den Briefen von Paulus im Gegensatz zum Rest der Bibel oft vom Ideal der Ehelosigkeit geredet wird [vgl. 1.Kor 7,1.2.7.26u.38]. Dies erklärt sich ganz einfach damit, dass Paulus zunächst stark davon ausging, dass dieses irdische Dasein sehr bald zu ende sein würde [Naherwartung der Parusie] und deshalb andere Prioritäten für das noch bleibende Leben setzte.)

Erst in Gottes neuer Welt wird es kein Institut der Ehe mehr geben (vgl. Mk 12,25), so wie es auch am Anfang der Welt keines gab (vgl. Gen 2,4b-25).[107] Solange es aber diese gefallene Schöpfung gibt, stellt sich zu jeder Zeit die Frage nach dem geeignetsten und zeitbedingt besten Rahmen für das, was in der Schöpfung mit Partnerschaft gemeint war.

 Heute ist man vielfach der Meinung, dass die eheliche Rechtsordnung dafür keine geeignete Rahmung mehr darstellt. Man fühlt sich emanzipiert genug, um mit eigener Kraft und ohne feste Verbindung eine Partnerschaft leben zu können. Ist dies tatsächlich möglich? Besteht zwischen Liebe, Partnerschaft und Ehe noch eine Verbindung? Was ist eigentlich Ehe und wie stellt sie sich dar? Und: Was sagt die Bibel dazu? Darum soll es im Folgenden gehen.

 

 3.1. Zum Eheverständnis

Bisher müsste aus dieser Arbeit gut deutlich geworden sein, was man unter Ehe zu verstehen hat. Doch weil im Folgenden eine genaue Begrifflichkeit Voraussetzung ist, möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf den Punkt bringen, was den Begriff Ehe im umfassenden Sinn füllt.

Unter Ehe verstehe ich den in der Liebe und aus dieser heraus aufeinander und zueinander ausgerichteten gesamten Lebensvollzug von Mann und Frau, der der Öffentlichkeit kundgetan und von ihr anerkannt unter dem Schutz der Rechtsordnung steht. Die Heirat ist der öffentliche Vollzug der Eheschließung, doch sie ist noch nicht die Ehe. Es können zwei Menschen verheiratet sein, ohne tatsächlich in einer ernstlich so zu nennenden Ehe zu leben. Die Liebe und das daraus entstehende Ja beider Partner zueinander sind ebenfalls noch nicht als Ehe zu bezeichnen. Denn hier fehlt der äußere Rahmen, die Kenntlichmachung der Beziehung vor der Gemeinschaft und daher auch der Schutz derselben. Erst dort, wo öffentliche und innerliche Verbindlichkeit beider Partner zusammentreffen, entsteht das, was man mit Ehe im umfassenden Sinn meint. Zum Bund der Ehe gehören also Liebe und Institut. Letzteres teilt sich in drei Größen:

das familiäre (Einordnung und Zuordnung der Familie),

das rechtliche (Einordnung und Zuordnung des öffentlichen Rechtes) und

das kirchliche Institut (Ordnung vor Gott und der Gemeinde).[108]

 

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3.2. Warum Ehe und nicht eheähnliche Gemeinschaft?

 3.2.1. Zum Schutz und Entfaltung der Liebe

Es gibt heute viele Menschen, die wagen sich nicht in die Rechtsordnung der Ehe, weil sie Angst um ihre Liebe haben. Sie wehren sich gegen die Institution mit dem sehr edel und intelligent klingenden Argument, ihre Liebe sei so groß, dass sie der Einzwängung in die Gesetzlichkeiten nicht bedarf. Diese seien sogar abzulehnen, um der Liebe keinen Schaden anzutun.[109]

Betrachtet man dieses Argument genau, erkennt man die Widersprüchlichkeit, die darin steckt. Zum einen wird behauptet, die Liebe sei so stark, dass sie eine Einbindung in das Rechtssystem nicht nötig hat. Zum anderen scheint sie aber doch so schwach, dass sie bei entstehender Verbindlichkeit plötzlich Schaden nehmen könnte. Aber muss nicht doch im Interesse der Liebe die Institution der Ehe abgeschafft werden, damit man frei wird und den einmal abgerissenen "Liebesfaden" woanders wieder anknüpfen kann?

Der Konflikt an dieser Stelle entsteht durch das unklare Verständnis von Liebe. Darum macht es sich hier erforderlich, etwas zur Liebe zu sagen. Was ist denn eigentlich die wahre Liebe, die es zu schützen gilt?

Zunächst ist einmal festzuhalten, was wahre Liebe nicht ist:

Liebe ist weder die physische Geschlechtslust noch die bloße seelisch-geistige Sympathie. Sie umfasst beides und ist doch vielmehr.

Liebe ist nicht die Neigung zweier Menschen zueinander. Diese ist höchstens die Vorstufe zur Liebe, sozusagen ein Wollen dazu. Zwar kennt sie, genauso wie die Liebe, das Verstehen, das Hergeben und Begehren, doch im Gegensatz zur Liebe ist dieses noch in keine Entscheidung eingebettet. Die Neigung "führt zwei Menschen einander wohl entgegen. Sie verbindet sie aber nicht. Sie öffnet sie wohl füreinander. Sie schließt sie aber nicht zusammen. Sie ist nur potentielle Liebe".[110]

Die Liebe ist auch nicht Liebelei. Diese steht fast synonym für die Neigung, mit dem Unterschied, dass sie die Entscheidung, die bei der Neigung noch nicht gefallen ist, gar nicht treffen will und sich insofern sogar bewusst von wahrer Liebe abgrenzt. Sie ist ein "unverbindliches Experimentieren in der Richtung und mit den Ausdrucksformen der Liebe".[111] Doch sie ist es eben nicht.

Und schließlich ist Liebe nicht zu verwechseln mit Bindung. Bindung will den Partner binden, ihn angleichen und symbiotisieren. Sie lässt dem anderen keine Freiheit, sein Ich zu leben, sie hält keine Trennung aus und erdrückt die Persönlichkeit in ängstlicher Fürsorge. Sie ist in etwa das, was in der Beziehung von der Mutter zum Kleinkind normal ist, in einer Beziehung von gleichberechtigten Partnern aber nicht als eine reife Liebe bezeichnet werden kann.[112]

 

Wahre Liebe ist hingegen das zur Entscheidung gekommene wechselseitige Verstehen, Hergeben und Begehren. Sie umfasst den ganzen Menschen mit seiner Sexualität, seinem Verstand und seiner Seele und weiß diese Teile kunstvoll miteinander zu verbinden. Sie ist tatsächlich ein Kunstwerk der Menschlichkeit [113] und hebt sich daher von allem tierischen Verhaltensmustern ab.[114] Wahre Liebe will den anderen ganz, die guten wie die schlechten Seiten. Sie meint wirklich den anderen und nicht nur ein Wunschbild von ihm. In alle Fasern der Existenz des anderen vorzudringen und sich damit zu verbinden, indem man den andern in alle Fasern der eigenen Existenz vordringen lässt, das bedeutet es, sich zu lieben. Darum sind Dauerhaftigkeit und Treue existentielle Bestandteile der Liebe.

Um die Liebe zu schützen, braucht es demnach einen Rahmen, der es zulässt, dass sich die zwei liebenden Menschen im ganzen Lebensvollzug beieinander wissen. Dazu müsste dieser Rahmen Verbindlichkeit, Treue und Dauer der Partnerschaft gewährleisten, um der Liebe nicht nur zu entsprechen, sondern sie auch durch schwierige Zeiten hindurch zu erhalten, wenn die Kräfte der Partner dies nicht mehr vermögen. Wie anders als die Rechtsordnung der Ehe sollte dieser Rahmen nun aussehen?

"Alles, was die eheliche Lebensgemeinschaft charakterisiert: ihre Völligkeit, ihre Ausschließlichkeit, ihre Unaufhebbarkeit, muss der Liebe klar vor Augen stehen, muss in der Liebe klar und ehrlich gemeint und gewollt sein - sonst ist sie nicht Liebe, sondern im besten Fall Neigung."[115] Daher gehören eheliche Ordnung und Liebe zusammen, weil beide auf gleiche Werte hin angelegt sind. Die Liebe, weil sie den Anspruch in sich trägt, und die Ordnung, weil sie diesem Anspruch genüge tut. Die Ehe ist das Ja der Liebe, dass im Ernstfall, nämlich dem alltäglichen Leben mit Sorgen, Freude, Arbeit, Wut, Angst, Lust usw., wiederholt wird. Deshalb ist sie auch nicht einfach, denn sie ist selber Arbeit, nämlich Arbeit an dem Kunstwerk des Zusammenseins. Wer diese Arbeit aber nicht tun will, der rede nicht von Liebe, allerhöchstens von Liebelei oder Freundschaft.

Die Bibel beschreibt nicht nur die Liebe selber sehr gut (vgl. 1.Kor 13,4-7), sondern auch deren Zusammenhang mit dauernder Bindung. Gott selber bindet sich an die Menschen, weil er sie liebt. Dieser Bund bleibt über Schuld und Abkehr hinaus bestehen, sogar bis zum Tod am Kreuz. Die Liebe Gottes führt also in den Bund und offenbart sich zugleich darin. Dies gilt auch für den Bund der Ehe. Sie ist nicht der "Liebeskiller" sondern, wenn in der rechten Liebe gelebt, der Anfang und das Ziel derselben.[116]

 

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3.2.2. Zum Schutz und Entfaltung der Sexualität

"Sexualität muss ungehemmt, unbeschwert und ohne Grenzen gelebt werden, nur so kann sie wirklich frei sein und den Menschen glücklicher machen..."

Auf den Punkt gebracht ist dies die gängige Meinung des modernen Menschen. Freiheit wird hier wie so oft mit Grenzenlosigkeit definiert. Diese Definition ist natürlich bei Licht betrachtet ziemlich kurzschlüssig, denn gerade durch die Existenz der Grenzen kann Freiheit entstehen. Oder anders: es gäbe keine Freiheit, wenn es keine Grenzen gäbe. Gerade im Bereich der Sexualität meint man aber alle Grenzen durchbrechen zu müssen, um tatsächlich frei zu sein.

Die Bibel kennt diese Art Freiheit nicht. Ihre Gebote und Weisungen stecken die Freiheit ab und definieren, wo die Unfreiheit beginnt. Will man also wirklich in Freiheit leben, kann man dies eben nur tun, indem man die gesetzten Grenzen akzeptiert. Wo endet die Freiheit im Bereich der Sexualität aus biblischer Sicht? Sie endet da, wo der Mensch seine Sexualität aus seinem Menschsein isoliert und ihr als selbstständige Größe ein Eigenleben zugesteht. Was die Entwicklung der Psychologie erst in unseren Tagen erkannt hat, nämlich dass weder die Verdrängung des Sexuellen (z.B. durch bestimmte Moralisten) noch die Hervorhebung derselben (z.B. durch S. Freud) gesund ist, sondern ihre Würdigung und Aufgabe allein durch die Einbettung in das gesamte Menschsein findet (vgl. C. G. Jung und A. Adler), kennt die Bibel schon seit Jahrtausenden.

In III.2.1. und III.2.2. habe ich das Menschsein bereits durch die Dialektik von Beziehung und Verschiedenheit definiert. Sexualität als die Krönung dieser Dialektik kann daher nur dann wirklich menschlich und so auch frei sein, wenn sie innerhalb der Beziehung gelebt wird. In der Bibel findet sich kein Gebot, das den Menschen sexuellen Verkehr außerhalb der Ehe direkt verbietet, wohl aber die Ordnung, dass diese intime Verbindung tatsächlich auch zu einer festen (ehelichen) Beziehung führt.[117] In der sexuellen Verbindung von Frau und Mann "wird des Menschen Mitmenschlichkeit in der Tat in einer unerhört konkreten, intimen und folgenreichen Weise Ereignis - oder eben nicht Ereignis".[118] Soll die Sexualität tatsächlich frei sein, so muss sie ein Punkt in der Linie der totalen Begegnung und des ganzheitlichen Zusammenseins von Mann und Frau sein. "Sie ist 'keusch' , ehrlich und wirklich sexuell, wenn sie umfasst ist von der Gemeinschaft des Geistes, der Liebe, aber auch der Arbeit, aber auch der Freude und des Leides...[des] ganzen Lebens...[beider]."[119] Aus der Beziehung herausgelöstes, selbstständiges Sexualleben regiert die Begegnung von Mann und Frau und schafft sein eigenes Recht und seine eigene Macht und trägt damit dämonischen Charakter. Sie ist unfrei und unmenschlich, krank und sinnverfehlt, zerstörerisch und entblößend. "Koitus ohne Koexistenz ist - nochmals gesagt - eine dämonische Angelegenheit."[120] Man kann auch sagen, der Sexualtrieb ohne Einbettung in die Beziehung und damit ohne Kontrolle ist animalisch. Denn der Mensch unterscheidet sich auch dahingehend vom Tier, dass seine Geschlechtlichkeit kontrollierbar ist und nicht nur im Dienste der Fortpflanzung und der Triebbefriedigung steht, sondern im Dienste der Liebe. Dort findet sich die sexuelle Freiheit, wo Kontrolle über sie ausgeübt wird und wo sie sich zielgerichtet zur immer tieferen Beziehung von Frau und Mann entfalten kann. Dort erhält sie ihren Sinn, ihr Glück, ihre Lust und eben ihre Freiheit. Deshalb gehört die Sexualität in die ganzheitlichste Form des Zusammenlebens und der Liebe und daher in die Ehe. Die Ehe ist ihr Schutz und ihre Freiheit zur Entfaltung hin zur göttlichen Bestimmung der Sexualität, der Bestimmung zur Vereinigung von Mann und Frau in Leib, Seele und Geist - der Bestimmung zum "ein Fleisch" werden.[121]

 

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3.2.3. Zum Schutz und Entfaltung der Familie

Unter II.2.2. habe ich schon angerissen, welche Konflikte sich für die familiären Strukturen ergeben, wenn es keine Ehe mehr gäbe. Genau das, was den Menschen heute an der Familie wichtig ist, Geborgenheit, Liebe, Gespräch und Hilfe [122] würde man mit dem Verlust der Ehe, dem Verfall preisgeben. Warum?

Die Ehe ist die äußerliche Ordnung der Liebe, die Dauerhaftigkeit, Verbindlichkeit und damit Sicherheit für beide Partner gewährt. Auch in schwierigen und notvollen Zeiten, in denen die Partner sich selber mit eigener Kraft kaum noch aneinander halten können, stellt die Ehe einen schützenden Rahmen über alle Auseinandersetzungen hinweg dar. Sie ist die verbindliche Zusage des Ehepartners, dazusein "in guten, wie in schlechten Zeiten". Die Ehe erfüllt also zwei wesentliche Punkte, die für die Familie unverzichtbar sind:

Sie schafft Sicherheit vor plötzlicher Trennung. Damit ist sie ein guter Nährboden für Geborgenheit und gegenseitiges Vertrauen.

Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass sich beide Partner im Schutze ihres liebenden "Ja-Wortes" zu Persönlichkeiten entwickeln können, indem sie ihre "Ecken und Kanten" aneinander abschleifen. Durch die Verbindlichkeit der Ehe kann man diesem schwierigen Prozess nun nicht einfach ausweichen.

 

Die Ehe macht die Verbindung von Mann und Frau also familienfähig. In ihre Sicherheit hinein (die nicht zuletzt auch von finanzieller Art ist) können getrost Kinder geboren werden. Ehe bedeutet, dem anderen das zu bieten, was man selber erwartet. Dieser Grundstein ist für den Erhalt der ganzen Familienstruktur unverzichtbar. So wie ohne eheliche Verbindlichkeit die Geburtszahlen sinken, werden auch alle anderen Familienwerte, angefangen von der Geborgenheit bis zur gegenseitigen Hilfe, abflachen.[123] Denn hier spielen auch Erziehungsfragen eine Rolle, welches Kind soll später in der Lage sein, ein solches soziales Ver- halten an den Tag zu legen, wenn es schon im Elternhaus keine Verbindlichkeit, Sicherheit und Verantwortung kennenlernt.

Was für biblische Zeiten außer Frage stand,[124] wird heute neu hinterfragt, doch das Ergebnis muss wohl dasselbe sein:

Die Ehe ist der beste Schutz für die Familie. Wird sie zerstört, wird der Grundstein der Familie zerstört. Wird sie aber gelebt, wird die Familie wachsen, zahlenmäßig, aber vor allem auch wertemäßig.

 

3.2.4. Drei Thesen über Alternativformen der Ehe

Am Schluss meiner Ausführungen zu der Frage nach dem Warum der Ehe möchte ich nun noch 3 Thesen über eheähnliche Gemeinschaften zum Bedenken geben:

Wenn eine eheähnliche Gemeinschaft eine größere Verbindlichkeit und Tiefe der Beziehung anstrebt, ist sie keine echte Alternative zur Ehe.

Wenn einer eheähnlichen Gemeinschaft die Angst vor Verbindlichkeit und mangelnde Bereitschaft zur Treue [125] zugrunde liegt, ist die Liebe übermäßig stark gefährdet und leidet schon im Ansatz Schaden.

Wenn es die Scheu vor Verantwortung, vor Konflikten und Auseinandersetzungen ist, fehlt es der Beziehung von vornherein an Tiefe.[126]

 

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3.3. Warum Einehe?

In der Bibel steht das Ideal der Einehe der zumindest im Alten Testament praktizierten Vielehe gegenüber. Die Schwierigkeiten und Probleme der Vielehe, dazu das im Kontrast stehende Schöpfungsgeschehen und nicht zuletzt der Bund Gottes zu den Menschen, der der Einehe neues Gewicht erteilt, führen in der Bibel zur Wandlung im Eheverständnis. Fast wie auf einen Schlag wird daher die Einehe im Neuen Testament plötzlich vorausgesetzt.[127] Die Einehe ist also nicht nur die biblisch angestrebte, sondern die geforderte Eheform.

Während die biblische Eheentwicklung zur Einehe führt, scheint die Entwicklung der Ehe in unserer Zeit wieder zur "Vielehe" zu tendieren. Zwar gilt Polygamie offiziell noch als eheliches Delikt, aber das begeht nur, wer offiziell mehrere Ehen nebeneinander schließt. Seitensprünge während einer Ehe, Lebensgemeinschaft mit anderen Partnern während einer bestehenden Ehe, Vielweiberei und Vielmännerei, sind davon nicht betroffen. Gut, man kann sagen, hier liegen ja auch keine mehrfachen Eheschließungen vor, doch mit welchem Recht hält man offiziell an der Einehe fest, wenn sie doch inoffiziell immer weniger praktiziert wird (damit meine ich auch die vielen Mehrfachscheidungen bzw. Eheschließungen). Man kann angesichts dieser Tatsache sogar bemerken, dass die alttestamentlichen Gesetzlichkeiten zur Polygamie eine sittlich höhere Wertigkeit besaßen als unser Einehe-Gesetz, denn damals führte jeder intime Kontakt wenigstens in eine eheliche Bindung, hingegen kann heute jeder mit jedem sexuell verkehren, ohne Verbindlichkeiten einzugehen oder Verantwortung für psychische und physische Folgen zu tragen. Die Polygamie wäre demnach sogar eine ethische Höherentwicklung zur gegenwärtigen Praxis.

Wenn ich mich nun über den Sinn der Einehe äußere, dann kann ich das also nur tun, indem ich mich zuvor stark von der gegenwärtigen Sexualpraxis abgrenze und diese als jeglicher Moral und Ethik entbehrendes Moment unserer Gesellschaft verurteile.

Denkt man über den Sinn und über die Begründung der Einehe nach, richtet sich der Blick zunächst auf den Ursprung und die Nahrung der Ehe, nämlich die Liebe. Unter III.3.2.1. habe ich mich dazu ausführlich geäußert. In der Liebe stehen sich zwei Menschen gegenüber, die entschieden haben: wir zwei gehören zueinander, wir zwei sind füreinander da, wir zwei wollen uns bis in die tiefsten Tiefen verbinden, wir zwei wollen gerade uns und niemand anderen. So schließt also schon die Liebe einen Dritten oder Vierten in dieser Gemeinschaft von Mann und Frau aus.

Die Ehe als solche dient nun dem Wahrmachen dessen, was die Liebe entschieden hat. Sie ist Aufgabe und Arbeit der völligen Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, in der sich nun die Liebe zu bewähren hat. "Vor dieser Aufgabe und in dieser Arbeit kann man aber nur zu zweit stehen: nicht zu dritt und nicht zu viert...Wie könnte jenes Sichfreigeben, jenes beiderseitige Freisein in der Gemeinschaft, das für die Ehe so konstitutiv ist, Ereignis werden,[128] wenn es gleichzeitig auch noch von einer zweiten Frau oder einem zweiten Mann gefordert sein und dieser oder diesem Dritten gleichmäßig zu gute kommen sollte?"[129] Die Ehe ist das Leben auf dem Grund der von der Liebe getroffenen Wahl und ist von daher Einehe.[130]

Pädagogische Begründungen der Einehe, nämlich dass die Kinderzeugung und vor allem die Kindererziehung in der Einehe am besten gewahrt sind,[131] sowie biologische Begründungen, dass jeder Mensch nur eines Mannes und nur eines Weibes Kind ist und sich von daher die Einehe aufdrängt,[132] sind sekundär.

Aber alle genannten Begründungen der Einehe finden ihren Imperativ letztlich nur im Gebot Gottes. Der Mensch ist nach dem Willen Gottes dazu berufen, dessen Ebenbild zu sein. Von diesem Gebot her, oder besser von dieser Einladung her, kann nur die Ehe und in ihrer Form die Einehe, exemplarisch für alle anderen menschlichen Lebensgemeinschaften, Bild und Gleichnis für den Gott der frei erwählenden Gnade und des Bundes sein.[133]

 

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3.4. Ehe und Treue

Unter II.2.3.1. habe ich bereits erwähnt, dass heute die Bedeutung der Treue innerhalb der Ehe sinkt. Wesentlich mehr Menschen halten in unseren Tagen einen Seitensprung des Partners für tolerierbar als dies früher der Fall war.[134] Absolute Treue in der Ehe ist demnach heute keine Bedingung mehr.

Dieses Denken zeugt zwar von einem toleranten Geist in unserer Gesellschaft, aber keineswegs von einem Verständnis der Ehe. Wie kann man ernstlich von einer Ehe reden und gleichzeitig meinen, Seitensprünge und damit Ehebrüche könnte man durchaus, wenn sie nur nicht von Dauer sind, tolerieren? Das wäre genauso, als würde man einen Sprengsatz in der Wohnung akzeptieren unter dem Vorbehalt, dass die Sprengung nicht gar so lange dauert.

Ich meine nicht, dass eine Ehe tatsächlich immer an einem Ehebruch auseinandergehen muss, vielmehr kann dieser Heilung und Vergebung in der Ehe finden.[135] Aber wer von vornherein die Ehe als einen toleranten Überbau für Seitensprünge ansieht, der hat nichts von Ehe verstanden.

Zu alttestamentlichen Zeiten wurde der Ehebruch mit dem Tod bestraft und auch zur Zeit des NT wurde dieses Vergehen mit empfindlichen Strafen belegt. Warum? Damals hatte man begriffen, wie schädlich sich Ehebruch auf die Ehe und die ganze Gemeinschaft auswirkt.[136] Jesus geht in seinen Äußerungen sogar so weit, dass nicht erst der sexuelle Akt Ehebruch darstellt, sondern dass dieser schon in den inneren Einstellungen vollzogen wird (vgl. Mt 5,27f). Warum?

Wie weiter oben schon mehrfach beschrieben, gründet sich die Ehe auf die Liebe beider Partner. Sie ist es, die die eheliche Institution tatsächlich zur Ehe werden lässt. Die Liebe ist treu. Sie wäre nicht Liebe, wenn sie nicht treu wäre.[137] Nun ist Liebe aber nicht im menschlichen Willen begründet, sondern sie ist ein Geschenk. Daher kann man sie dem anderen selbst durch die Heirat nicht versprechen. Was aber in der Heirat DURCH die Liebe versprochen wird, ist das Sichbemühen um dieselbe. Wenn der Mensch auch Liebe nicht produzieren kann, kann er doch die äußeren Bedingungen für ihr Gedeihen schaffen.

Zu diesen Bedingungen gehört: Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber dem Ehepartner, Sorge für das Wohl des anderen und die Unterlassung von Worten, Blicken oder gar Zärtlichkeiten gegenüber einem anderen Menschen, bei denen der Ehepartner nicht mit anwesend sein könnte. All diese Bedingungen fallen unter den Begriff der TREUE. Erfüllt man bewusst einige dieser Bedingungen nicht, beginnt die Untreue und daher das zerstörerische Handeln an der Liebe. Ist die Liebe aber Grundlage der Ehe, zerstört man damit auch die Ehe. Das ist es, was Jesus meint, wenn er den Beginn des Ehebruches nicht erst im sexuellen Vollzug sieht, sondern schon im bewussten Nichteinhalten der liebebewahrenden Bedingungen, nämlich der Treue. Die Treue ist nicht selten ein heroischer Kampf "nicht nur gegen die äußere Versuchung, nicht nur gegen die eigene Unreife und die des Partners, sondern vor allem ein Kampf für eine vollkommenere Ehe, für ein reicheres Leben, für den wirksamen und sichtbaren Segen Gottes".[138] Dort wo die Treue vernachlässigt wird, dort wo das ständige Werben um den Partner erstirbt, dort wo der Partner nicht mehr durch Teilhabe am eigenen Sein geehrt wird, dort geschieht Ehebruch, dort geschieht Zerstörung der Ehe.[139]

 

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3.5. Die Ehescheidung

Nach allem, was bisher über die Ehe gesagt wurde, dürfte klar geworden sein, dass sie eine Verbindung von Frau und Mann darstellt, die von ihrer Bestimmung, ihrer Aufgabe und Funktion, also von ihrem Wesen her im Grunde unscheidbar ist. Ehe wäre eben nicht Ehe, wenn sie nicht beide Partner auf Lebenszeit hin miteinander verbindet. Dauer und Exklusivität sind ihre Hauptparameter. Insofern wird deutlich, wie unsinnig Forderungen nach unkomplizierten Scheidungsverfahren sind,[140] ja wie verkehrt im Grunde Ehescheidungen generell sind. Dennoch muss an dieser Stelle eingeräumt werden, dass Scheidungen in dieser gefallenen Schöpfung nötig sind, um menschliches Leid einzudämmen. In diesem Konflikt der generellen Unscheidbarkeit der Ehe (zum Wohle des Menschen) und der Möglichkeit zur Ehescheidung (auch zum Wohle des Menschen) stehen auch die biblischen Aussagen zu diesem Thema.[141] Diese Spannung, die sich aus der Schuldhaftigkeit der Menschen ergibt, wird im NT zwar nicht aufgelöst, aber durch die Worte Jesu: "Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden" (Mt 10,9) grundsätzlich zur Entscheidung gebracht.

Was bedeutet dieser Satz heute angesichts stetig wachsender Scheidungszahlen?

Grundlegend falsch liegt der, der eine Ehe von Anfang an als scheidbar ansieht. Jedes Paar, das sich zur Ehe entschließt, muss wissen, dass diese grundsätzlich nicht scheidbar ist, sondern ihrem Wesen entsprechend ein Leben lang über Höhen und Tiefen der Beziehung Bestand hat. Dieses Wissen ist zugleich eine Art "Liebesindikator", der mit dem Ernst des Lebens nach der Haltbarkeit und Echtheit der noch unangefochtenen Liebe beider Partner vor einer Ehe fragt (ohne natürlich mit letzter Sicherheit darüber Auskunft zu geben). Fragt man also vom Wesen der Ehe her nach einer eventuellen Scheidung, ist hier ein eindeutiges Nein auszusprechen.

Der oben zitierte Vers ist für mich nicht nur Anspruch und Gebot, sondern auch Verheißung. Dieses "Was Gott zusammengeführt hat..." bedeutet für mich, dass Gott sich in seiner Gnade zu den Menschen stellt, die sich ein Leben lang füreinander festgelegt haben. Gott steht zu seinem geschaffenen Gegenüber, das er als Mann und Frau gewollt hat. Wenn daher zwei Menschen heiraten, dann dürfen sie Gott als ihren "Verbinder" in ihrer Mitte wissen. Seit dem neuen Bund Gottes mit den Menschen können sie von ihm nicht nur Hilfe in ihrer Beziehung erwarten, sondern vor allem Vergebung der aneinander und vor Gott begangenen Schuld. Gottes Liebe wird dadurch auch in der ehelichen Liebesbeziehung von Mann und Frau erfahrbar und fruchtbringend. Durch die Zusage Gottes und seinen Bund ist die Ehe unscheidbar. Fragt also der Glaube nach einer eventuellen Scheidung, ist auch hier zunächst ein klares Nein auszusprechen.

Wer sich an einen anderen Menschen so bindet, wie es durch die Liebe begründet in der Ehe geschehen soll, der kann nicht davon ausgehen, dass er nach einer Scheidung wieder derselbe freie Mensch ist, der er vorher war. Es hat sich in ihm mehr verändert, als er das in diesem Augenblick wahrhaben will. Durch die äußere Scheidung trennt man noch lange nicht die mannigfaltigen inneren Bindungen. Vielmehr werden diese zum lebenslangen Begleiter und da- durch natürlich nicht selten zum Zerstörer der eigenen Person, aber auch von künftigen Beziehungen. C.S. Lewis schreibt: "Wo immer ein Mann bei einer Frau liegt, da wird, ob es ihnen so angenehm ist oder nicht, eine übersinnliche Verbindung zwischen ihnen geschaffen, deren sie sich entweder ewig freuen oder die sie ewig erdulden müssen."[142] Wenn dies schon von der sexuellen Verbindung gilt, wie viel mehr dann von der ganzheitlichen Verbindung der Ehe? Fragt man also aus psychologischer Sicht nach einer eventuellen Scheidung wird man auch hier zunächst ein grundsätzliches Nein hören müssen.

All diese Punkte zeigen: Scheidung zerstört. Sie kann daher nie als Heilung verstanden werden, vielmehr ist sie "eine Art Katastrophe mit bleibendem Charakter".[143] Heilung kann nur durch die Versöhnung innerhalb der Beziehung geschehen und dazu stellt gerade der Schutz des Ehebundes, der Glaube an Gottes Vergebung und die Existenz der inneren Bindungen zum Partner die Basis dar. Fragt man also nach der Scheidung, um Verletzungen zu heilen, muss ebenfalls ein klares Nein gesagt werden.

Nun muss als Letztes aber dennoch gesagt werden, dass Scheidung um der Hartherzigkeit der Menschen willen möglich gemacht werden muss. Zu schlimm kann das sein, was in kaputten Ehen Menschen einander antun können. Doch trotzdem ist die Ehescheidung immer nur eine Notlösung der gefallenen Schöpfung und kann von daher nicht vor Gott bestehen (natürlich um so weniger die Dinge, die zur Scheidung führen). Doch Gott selber hat durch Christus alle Schuld, alles, was vor ihm keinen Bestand haben kann, am Kreuz gesühnt. Durch diese Heilstat steht damit auch die Ehescheidung unter Gottes vergebendem Handeln. Von daher ist die Scheidung möglich, doch immer mit Buße in Verbindung zu bringen und auf keinen Fall leichtfertig zu praktizieren. Zudem ist damit die christliche Gemeinschaft aufgerufen, sich nicht von Scheidungswilligen zu distanzieren, sondern ihnen Verständnis und Hilfe anzubieten.

 

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4. Zusammenfassende Bemerkungen

Christliche Ethik im Alltag: Ist das "biblische Bild" von Ehe ein mögliches Vorbild für Ehen in unserer Zeit? Dies ist das Thema meiner Ausführungen gewesen. Auf der Grundlage des ersten und zweiten Teiles, habe ich mich dieser Fragestellung besonders in diesem dritten Teil meiner Arbeit gewidmet. Mit welchem Ergebnis?

Die biblischen Weisungen und Erfahrungen zur Ehe sind auch heute noch von unschätzbarem Wert für die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau. Bemüht man sich um tieferes Verständnis der biblischen Texte als es biblisch-gesetzliches Denken zulässt, ergeben sich eine Fülle von Eheweisheiten, die nicht nur Vorbild für heutige Ehen sind, sondern richtige Ehe überhaupt erst beschreiben. In meinen Ausführungen habe ich zum Ausdruck gebracht, dass der moderne Mensch die biblischen Werte und Definitionen der Ehe oft kritisiert und als überholt ansieht, dass er dadurch aber der Verbindung von Mann und Frau keinen Nutzen schafft, wie es sein Anliegen ist, sondern im Gegenteil, die Gemeinschaft der Geschlechter sinnentleert und erkranken lässt. Würde die Verwurzelung des abendländischen Verständnisses von Ehe in biblischer Lehre und christlicher Ethik nicht länger als bevormundend und freiheitsraubend angesehen, sondern als wichtige und kluge Erfahrungen von vielen Generationen für heutige Ehen nutzbar gemacht werden, würden wohl viele Ehen und dadurch viele Menschen von heute glücklicher sein.

Doch das "biblische Bild" von Ehe ist nicht nur Vorbild für Ehen in unserer Zeit, sondern ein lauter Ruf zum Glauben an den Gott der Bibel, der es allein schaffen kann, dass dieses Vorbild der Ehe auch in unserer Zeit zum tatsächlichen Ereignis wird. Der Glaube ist eigentlich unverzichtbar, um Ehe zu leben. Schon die Heirat kann nur im Glauben an Gottes gnädige Führung vollzogen werden. Denn wer will wissen, ob seine Liebe tatsächlich für ein ganzes gemeinsames Leben ausreicht? Auch innerhalb der Ehe kann nur der Glaube an den Gott des Bundes und der erwählenden Gnade die existentielle Notwendigkeit der Vergebung und Befreiung von Schuld zur erneuerten Liebe beider Eheleute führen. Und schließlich kann nur der Glaube an diesen Gott der Treue eine lebenslängliche Gemeinschaft von Mann und Frau wirklich zur Freiheit beider führen und nicht zum Lebensgefängnis.

Gott sei es gedankt, dass er dennoch in seiner freien Gnade auch Ehen ohne diesen Glauben erhält und glücklich sein lässt. Es bleibt aber zu wünschen, dass der Glaube an diesen liebevollen Vater und das Hören auf dessen Wort, die Zahl solcher glücklichen Ehen wachsen lässt, damit dadurch ein Stück des Paradieses in unserer Welt erfahrbar wird.

 

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Anhang

Tabelle 1: Scheidungshäufigkeiten in der Schweiz (1940, 1960, 1972, 1977) - auf Internetseite nicht verfügbar - [144]

Literaturverzeichnis

1. Quellen und Hilfsmittel

1.1. Bibeln:

Die Bibel, Nach der Übersetzung Martin Luthers,
          revidierte Fassung von 1984, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart 1987

 1.2. Nachschlagewerke:

Drehsen Volker/ Häring Hermann/ Kuschel, Karl-Josef/ Siemers, Helge (Hrsg.): Wörterbuch des Christentums,
         Orbis Verlag, München 1995, Sonderausgabe

Hennig, Kurt (Hrsg.): Jerusalemer Bibellexikon,
          Hänssler - Verlag, Neuhausen - Stuttgart 1990, 3. korrigierte Ausgabe

Rienecker, Fritz (Hrsg.): Lexikon zur Bibel,
          R. Brockhaus Verlag, Wuppertal 1991, 2. Sonderauflage

Schober, Theodor/ Honecker, Martin/ Dahlhaus, Horst (Hrsg.): Evangelisches Soziallexikon,
          Kreuz - Verlag, Stuttgart 1980, 7. Auflage

 1.3. Sonstige:

Böhme, Wolfgang: Ehen ohne Ring, in: Herrenalber Texte Nr. 36, Beiträge von:
     - Fässler-Weibel, Peter: Warum ging der Mut zur Ehe verloren?
     - Hattenhauer, Hans: Konkubinat 1981 - Eine Bestandsaufnahme
     - von Wulffen, Barbara: Bewohnter Raum - erfüllte Zeit,
          Evangelische Akademie, Baden 1981

Bovet, Theodor: Die Ehe. Das Geheimnis ist Groß,
          Katzmann Verlag, Tübingen1957

Seifert, Brigitte: Konkrete ethische Handlungsfelder,
          Vorlesungen im Missionshaus Malche, Bad Freienwalde 1996

Troje, Hans Erich: Gestohlene Liebe - Zum Problem der Rettung der Ehe,
          Friedrich Frommann Verlag, Stuttgart - Bad Cannstadt 1988

 

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2. Sekundärliteratur

2.1. Fachliteratur

Barth, Karl: Kirchliche Dogmatik, 3. Band, Die Lehre von der Schöpfung,
          Teil 4, EVZ - Verlag, Zürich 1969

Boecker, Hans Jochen: Recht und Gesetz im Alten Testament und im Alten Orient,
          Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vlyn 1976 

Feucht, Christian: Untersuchungen zum Heiligkeitsgesetz,
          Evangelische Verlagsanstalt, Berlin 1964

Jakobs, Paul: Grundlinien christlicher Ethik,
          Luther - Verlag, Witten 1959

Schultz, Hans Jürgen: Theologie für Nichttheologen,
          Kreuz - Verlag, Stuttgart 1966

Thielicke, Helmut/ Schrey, Heinz-Horst: Christliche Daseinsgestaltung,
          Carl Schünemann Verlag, Bremen 1958

Westermann, Claus: Schöpfung,
          Kreuz - Verlag, Stuttgart 1971

 Wolff, Hans Walter: Anthropologie des Alten Testamentes,
          Evangelische Verlagsanstalt, Berlin 1980, 1. Auflage

2.2. Kommentare:

Bräumer, Hansjörg: Das erste Buch Mose (Kapitel 1-11),
          Evangelische Versandbuchhandlung O. Ekelmann Nachf., Berlin 1986

2.3. Statistiken:

Köcher, Renate (Institut für Demoskopie Allensbach)/ Hrsg.: Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung Baden-Württemberg:Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit,
          Grafische Betriebe Süddeutscher Zeitungsdienst, Stuttgart, Aalen 1985

 

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Fussnoten

Vgl. Wolff, Anthropologie des AT, S.155; vgl. auch I.2.1. Das Gesetz    Zurück

Vgl. Anthropologie des AT, S. 149-152    Zurück

Zitat C. Westermann, Schöpfung, S.125    Zurück

Vgl. Westermann, Schöpfung, S.124    Zurück

Zitat K. Barth, III/4, S.128    Zurück

Vgl. Bräumer, Das erste Buch Mose, S.76     Zurück

Vgl. a.a.O., S.76    Zurück

Vgl. a.a.O., S.76    Zurück

Vgl. Seifert, Konkrete ethische Handlungsfelder    Zurück

Vgl. Westermann, Schöpfung, S.124    Zurück

Vgl. Bräumer, Das erste Buch Mose, S.78    Zurück

Zitat C. Westermann, Schöpfung, S.126    Zurück

Vgl. Westermann, Schöpfung, S.126    Zurück

Vgl. Wolff, Anthropologie des AT, S.155    Zurück

Vgl. Boecker, Recht und Gesetz im AT und im Alten Orient, S.94    Zurück

Vgl. Boecker, Recht und Gesetz im AT und im Alten Orient, S.94    Zurück

Vgl. Wolff, Anthropologie des AT, S.155    Zurück

Vgl. a.a.O., S.157 ff    Zurück

Vgl. Boecker, Recht und Gesetz im AT und im Alten Orient, S.94    Zurück

Zitat H.J. Boecker, a.a.O., S.98    Zurück

Vgl. Boecker, Recht und Gesetz im AT und im Alten Orient, S.98 f    Zurück

Vgl. Rienecker, Lexikon zur Bibel, Sp.312    Zurück

Vgl. a.a.O., Sp. 314; vgl. auch I.2.1.1. Wie wurde eine Ehe geschlossen    Zurück

Vgl. Boecker, Recht und Gesetz im AT und im Alten Orient, S.97    Zurück

Vgl. a.a.O., S.97 f    Zurück

Vgl. Wolff, Anthropologie des AT, S.157 f    Zurück

Vgl. Feucht, Untersuchungen zum Heiligkeitsgesetz, S.195    Zurück

Vgl. Rienecker, Lexikon zur Bibel, Sp. 313+315; vgl. auch I.3. Die Ehe und der Bund Gottes zu den Menschen    Zurück

Vgl. Rienecker, Lexikon zur Bibel, Sp. 315    Zurück

Vgl. Boecker, Recht und Gesetz im AT und im Alten Orient, S.96    Zurück

Vgl. a.a.O., S.97    Zurück

Vgl. Wolff, Anthropologie des AT, S.126 f    Zurück

Vgl. Boecker, Recht und Gesetz im AT und im Alten Orient, S.97; vgl. auch I.2.1.1. Wie wurde eine Ehe geschlossen    Zurück

Vgl. Wolff, Anthropologie des AT, S.163    Zurück

Vgl. III.2. Gemeinschaft führt in die Freiheit    Zurück

Vgl. III.3.4. Ehe und Treue    Zurück

Vgl. III.3.5. Die Ehescheidung    Zurück

Vgl. Hennig, Jerusalemer Bibellexikon, S.195; vgl. auch III.3.3. Warum Ehe und nicht eheähnliche Gemeinschaft    Zurück

Vgl. Wolff, Anthropologie des AT, S.165 f    Zurück

Vgl.Feucht, Untersuchungen zum Heiligkeitsgesetz, S.81f    Zurück

Vgl. a.a.O., S.83, nach: Benzinger, Hebräische Archäologie, S.112    Zurück

Vgl. a.a.O., S.194 f    Zurück

Vgl. Rienecker, Lexikon zur Bibel, Sp.316    Zurück

Vgl. a.a.O., S.316    Zurück

Vgl. Rienecker, Lexikon zur Bibel, Sp. 316    Zurück

Vgl. III.3.2.1. Zum Schutz der Liebe    Zurück

Vgl. III.3.5. Die Ehescheidung; vgl. auch III.4. Zusammenfassende Bemerkungen    Zurück

Vgl. III.3.3. Warum Einehe    Zurück

Zitat H.E. Troje, Gestohlene Liebe - Zum Problem der Rettung der Ehe, S.15.    Zurück

Vgl. Evangelisches Soziallexikon, Sp.260 ff    Zurück

Vgl. Wörterbuch des Christentums, S.271    Zurück

Vgl. Böhme, Ehen ohne Ring, S.39f nach: Hattenhauer, Konkubinat 1981 - Eine Bestandsaufnahme    Zurück

Vgl. Wörterbuch des Christentums, S.271 f    Zurück

Vgl. Böhme, Ehen ohne Ring, S.40 nach: Hattenhauer, Konkubinat 1981 - Eine Bestandsaufnahme    Zurück

Vgl. Tabelle 1 und Link1 im Anhang    Zurück

Vgl. Wörterbuch des Christentums, S.271    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.134    Zurück

Vgl. Böhme, Ehen ohne Ring, S.60 ff nach: von Wulffen, Bewohnter Raum - Erfüllte Zeit    Zurück

Vgl.Wörterbuch des Christentums, S.282    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.143    Zurück

Vgl.Böhme, Ehen ohne Ring, S.23, nach: Fässler-Weibel, Warum ging der Mut zur Ehe verloren?    Zurück

Vgl. a.a.O., S.44, nach:Hattenhauer, Konkubinat 1981 - Eine Bestandsaufnahme    Zurück

Vgl. a.a.O., S.23, nach: Fässler-Weibel, Warum ging der Mut zur Ehe verloren?    Zurück

Vgl. a.a.O., S.44f, nach: Hattenhauer, Konkubinat 1981 - Eine Bestandsaufnahme   Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.134     Zurück

Vgl. Böhme, Ehen ohne Ring, S.67, nach: von Wulffen, Bewohnter Raum - Erfüllte Zeit    Zurück

Vgl. Böhme, Ehen ohne Ring, S.67, nach: von Wulffen, Bewohnter Raum - Erfüllte Zeit    Zurück

Vgl. Köcher,Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.146    Zurück

Vgl. a.a.O., S. 146    Zurück

Vgl. III.3.4. Ehe und Treue    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.146 f    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.144    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.1    Zurück

Vgl. a.a.O., S.1    Zurück

Vgl. a.a.O., S.1    Zurück

Vgl. a.a.O., S.43    Zurück

Vgl. a.a.O., S.8    Zurück

Vgl. a.a.O., S.40    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.10    Zurück

Vgl. a.a.O., S.10; vgl. auch III.3.2.3. Zum Schutz und Entfaltung der Familie    Zurück

Vgl. a.a.O., S.10    Zurück

Zitat R. Köcher, a.a.O., S.122 (Kommasetzung laut Zitat)    Zurück

Vgl. a.a.O., S.122    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.122    Zurück

Vgl. III.2. Gemeinschaft führt in die Freiheit    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, siehe Vorwort    Zurück

Vgl. III.3.2.3. Zum Schutz und Entfaltung der Familie    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.1    Zurück

Vgl. Böhme, Ehen ohne Ring, S.40, nach: Hattenhauer, Konkubinat 1981 - Eine Bestandsaufnahme    Zurück

Vgl. a.a.O., S.49    Zurück

Vgl. Schrey, Christliche Daseinsgestaltung, S.229, nach: Piper, Die Geschlechter ihr Sinn und ihr Geheimnis in biblischer Sicht    Zurück

Vgl. Böhme, Ehen ohne Ring, S.46, nach: Hattenhauer, Konkubinat 1981 - Eine Bestandsaufnahme    Zurück

Vgl. a.a.O., S.49    Zurück

Vgl. Böhme, Ehen ohne Ring, S.47, nach: Hattenhauer, Konkubinat 1981 - Eine Bestandsaufnahme    Zurück

Zitat K.Barth, III/4, S.223    Zurück

Vgl. II.3.3. Aufhebung der partnerschaftlichen Rollenzuweisung?    Zurück

Zitat K.Barth, III/4, S.173    Zurück

Zitat K.Barth, III/4, S.175    Zurück

Vgl. Barth, III/4, S.127-129 und 173-177    Zurück

Vgl. Bovet, Die Ehe, S.11    Zurück

Vgl. a.a.O., S.34    Zurück

Vgl. Barth, III/4, S.187-191    Zurück

Zitat T.Bovet, Ehe, S.37    Zurück

Vgl. Barth, III/4, S.191    Zurück

Vgl. Schulz, Theologie für Nichttheologen, S.62    Zurück

Vgl. Evangelisches Soziallexikon, Sp.260    Zurück

Vgl. I.2. Die eheliche Gemeinschaft als Eckstein der Gesellschaft    Zurück

Vgl. Barth, III/4, S.251-257    Zurück

Vgl. Böhme, Ehen ohne Ring, S.45, nach: Hattenhauer, Konkubinat 1981 - Eine Bestandsaufnahme    Zurück

Zitat K. Barth, III/4, S.247    Zurück

Zitat K. Barth, III/4, S.248    Zurück

Vgl. Bovet, Ehe, S.11-15    Zurück

Vgl. III.2.1. Menschsein durch Mann und Frau, vgl. auch III.2.2. Mann und Frau sein durch Unterordnung    Zurück

Vgl. Bovet, Ehe, S.18 f    Zurück

Zitat K.Barth, III/4, S.249    Zurück

Vgl. Bovet, Ehe, S.16-23; vgl. auch Barth, III/4, S.228, 231, 244-250    Zurück

Vgl. I.2.1.1. Wie wurde eine Ehe geschlossen?    Zurück

Zitat K. Barth, III/4, S.144    Zurück

Zitat K. Barth, III/4, S.147    Zurück

Zitat K.Barth, III/4, S.148    Zurück

Vgl. Bovet, Ehe, S.71-76; vgl. auch Barth, III/4, S.131-151    Zurück

Vgl. II.3.2. Gewandelte Aufgaben von Ehe und Familie    Zurück

Vgl. II.3.2. Gewandelte Aufgaben von Ehe und Familie    Zurück

Vgl. I.2.2. Ehe-Familie-Volk    Zurück

Vgl. III.3.4. Ehe und Treue    Zurück

Vgl. Seifert, Konkrete ethische Handlungsfelder    Zurück

Vgl. I.2.1.4. Zur Ehescheidung; vgl auch I.2.1.5. Die neutestamentliche Sicht    Zurück

Vgl. III.2.2. Mann und Frau sein durch Unterordnung    Zurück

Zitat K. Barth, III/4, S.220    Zurück

Vgl. Barth, III/4, S.218-220    Zurück

Vgl.Jakobs, Grundlinien christlicher Ethik, S.168    Zurück

Vgl. Schrey, Christliche Daseinsgestaltung, S.214, nach: Brunner, Das Gebot und die Ordnungen, S. 324-335    Zurück

Vgl. Barth, III/4, S.220-223    Zurück

Vgl. Köcher, Einstellungen zu Ehe und Familie im Wandel der Zeit, S.146+148    Zurück

Vgl. III.3.5. Die Ehescheidung    Zurück

Vgl. I.2.1.2. Wie wurden Ehen geschützt?    Zurück

Vgl. III.3.2.1. Zum Schutz und Entfaltung der Liebe; vgl. auch III.3.3. Warum Ehe und nicht eheähnliche Gemeinschaft?    Zurück

Vgl. Bovet, Ehe, S.144 f    Zurück

Vgl. a.a.O., S. 134-145    Zurück

Vgl. II.2.3.2. Ehen werden von vornherein mit geringer Verbindlichkeit geschlossen    Zurück

Vgl. I.2.1.4. Zur Ehescheidung; vgl. auch I.2.1.5. Die neutestamentliche Sicht    Zurück

Zitat C.S. Lewis, aus: Seifert, Konkrete ethische Handlungsfelder    Zurück

Jakobs, Grundlinien christlicher Ethik, S.172    Zurück

Aus: Böhme, Ehen ohne Ring; Quelle: Duss von Werdt/ Armin Fuchs (Hrsg.), Scheidung in der Schweiz, Paul Haupt, Bern und Stuttgart 1980    Zurück

 

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